Was passiert, wenn ich trotz Hausarztvertrag zu einem anderen Arzt gehe?

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Ein Arztwechsel ist auch mit bestehendem Hausarztvertrag möglich. Keinerlei Sanktionen seitens der Krankenkasse oder des bisherigen Arztes sind zu erwarten. Die Behandlung beim neuen Arzt wird regulär abgerechnet. Vertragsfreiheit bleibt gewahrt.
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Arztwechsel trotz Hausarztvertrag

Ein Hausarztvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Patienten und einem Hausarzt. Sie verpflichtet den Patienten, sich für die Dauer des Vertrages in erster Linie an den Hausarzt zu wenden. Der Hausarzt verpflichtet sich im Gegenzug, den Patienten bevorzugt zu behandeln und ihm eine kontinuierliche medizinische Versorgung zu bieten.

Trotz des Hausarztvertrages ist es möglich, auch andere Ärzte aufzusuchen. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten:

  • Keine Sanktionen: Die Krankenkasse oder der Hausarzt können keine Sanktionen verhängen, wenn ein Patient trotz Hausarztvertrag zu einem anderen Arzt geht.
  • Abrechnung: Die Behandlung beim neuen Arzt wird regulär nach den Gebührenordnungen der Krankenkassen abgerechnet.
  • Vertragsfreiheit: Der Patient hat jederzeit das Recht, seinen Arzt zu wechseln. Der Hausarztvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Der Arztwechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise:

  • Unzufriedenheit mit dem Hausarzt: Der Patient ist mit der Behandlung oder dem Umgang durch den Hausarzt nicht zufrieden.
  • Umzug: Der Patient zieht in eine andere Region und sucht einen neuen Hausarzt in der Nähe.
  • Spezialisierung: Der Patient benötigt eine spezielle Behandlung, die der Hausarzt nicht anbietet.

Wenn ein Patient trotz Hausarztvertrag einen anderen Arzt aufsucht, sollte er dies dem Hausarzt mitteilen. So kann der Hausarzt die Behandlungsunterlagen an den neuen Arzt weiterleiten und die Kontinuität der medizinischen Versorgung gewährleisten.