Was muss alles in einer Krankmeldung stehen?
Was muss in einer Krankmeldung alles stehen?
Bei einer Krankmeldung handelt es sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bestätigt. Sie muss vom behandelnden Arzt ausgestellt werden und enthält die folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers: Dies ermöglicht die Zuordnung der Krankmeldung zur zuständigen Person.
- Datum der Ausstellung: Das Ausstellungsdatum dient als Referenzpunkt für den Beginn der Krankschreibung.
- Name und Anschrift des ausstellenden Arztes: Diese Angaben dienen der Identifizierung des behandelnden Arztes und ermöglichen bei Bedarf die Kontaktaufnahme.
- Diagnose: Die Angabe einer Diagnose ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann sie dem Arbeitgeber Hinweise auf die Art der Erkrankung geben.
- voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Dieser Zeitraum gibt an, bis wann der Arbeitnehmer voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird.
- Unterschrift des Arztes: Die Unterschrift des Arztes bestätigt die Richtigkeit der Angaben.
Was darf in einer Krankmeldung nicht stehen?
Details zur Krankheit selbst, wie z. B. Symptome oder medizinische Befunde, dürfen nicht in einer Krankmeldung enthalten sein. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und der Einhaltung des Datenschutzes.
Hinweis: Die genannten Angaben sind die Mindestanforderungen an eine Krankmeldung. Je nach Unternehmen oder Vereinbarung können zusätzliche Angaben erforderlich sein, wie z. B. die Angabe des konkreten Krankheitsbeginns oder die Bestätigung durch einen Facharzt.
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