Was kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse einsehen?

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Seit 2023 entfällt die Papier-Krankschreibung. Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeiter digital bei den Krankenkassen ab. Dieser elektronische Abruf ist verpflichtend und vereinfacht die Meldung.
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Was der Arbeitgeber bei der Krankenkasse einsehen kann (2023 und danach)

Seit 2023 ist die papierlose Krankschreibung Standard. Arbeitgeber greifen nun digital auf die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen zu. Diese verpflichtende elektronische Abwicklung vereinfacht den Prozess und entlastet sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber. Doch was genau kann ein Arbeitgeber nun in den elektronischen Daten der Krankenkasse einsehen?

Der Fokus liegt dabei klar auf den für die Arbeitsleistung relevanten Informationen. Die Daten, die der Arbeitgeber digital erhält, sind im Wesentlichen auf die Arbeitsunfähigkeitszeiten begrenzt. Das bedeutet, ein Arbeitgeber kann die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Beginn und das Ende der Krankschreibung sowie den Diagnosecode (die sogenannte ICD-Code) einsehen. Letzterer dient der statistischen Auswertung, ist aber nicht zur Beurteilung des individuellen Gesundheitszustandes des Mitarbeiters bestimmt. Er dient dazu, allgemeine Trends in den Ausfällen zu erkennen und eventuell notwendige Massnahmen zu treffen.

Was ein Arbeitgeber NICHT einsehen kann:

Es ist entscheidend zu verstehen, was der Arbeitgeber NICHT erfahren kann. Die elektronische Abwicklung deckt nicht den gesamten Gesundheitszustand des Mitarbeiters ab. Keine weiteren medizinischen Daten, wie beispielsweise die Art der Erkrankung oder Behandlungsdetails, werden dem Arbeitgeber zugänglich gemacht. Die Einhaltung der Datengesetzte und der Patientenrechte ist dabei oberstes Gebot. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Informationen strikt zu schützen und nur das unbedingt erforderliche an den Arbeitgeber weiterzugeben.

Zusätzliche Punkte:

Die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Implementierungen variieren möglicherweise zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Landes- bzw. Bundesgesetzen. Es ist ratsam, die jeweiligen Richtlinien der eigenen Krankenkasse sowie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen und ggf. direkt mit der Krankenkasse zu kommunizieren, falls Fragen zur konkreten Ausgestaltung der neuen Verfahren bestehen. Die Arbeitgeber sollten sich über die individuellen Anforderungen an die elektronische Dokumentation im eigenen Unternehmen informieren und entsprechende Prozesse und Richtlinien etablieren.

Fazit:

Die elektronische Abwicklung von Krankschreibungen erleichtert den Arbeitsablauf und trägt zur Transparenz bei. Der Arbeitgeber erhält die notwendigen Informationen für die Personalplanung, aber nicht die vollständigen medizinischen Daten der Mitarbeiter. Das Prinzip der Vertraulichkeit und der strikten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gilt auch in diesem neuen Verfahren.