Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?
Viele Arbeitnehmer verwechseln die Begriffe Krankmeldung und Krankschreibung, doch es gibt wichtige Unterschiede. Während beide im Krankheitsfall relevant sind, betreffen sie unterschiedliche Prozesse und Fristen. Vereinfacht gesagt: Sie melden Ihre Erkrankung, der Arzt schreibt Sie krank.
Die Krankmeldung – Ihre Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber:
Sobald Sie merken, dass Sie aufgrund von Krankheit Ihre Arbeit nicht antreten können, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Dies ist die sogenannte Krankmeldung. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind und voraussichtlich wie lange Sie ausfallen werden. Diese Meldung muss am ersten Krankheitstag erfolgen, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn. Die Form der Krankmeldung (telefonisch, per E-Mail, SMS etc.) kann je nach betrieblicher Regelung variieren. Wichtig ist die schnellstmögliche Information.
Die Krankschreibung – ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit:
Die Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, ist ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Sie benötigen diese Bescheinigung in der Regel ab dem vierten Krankheitstag. Der Arzt bescheinigt darin die Dauer Ihrer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Eine Kopie ist für Ihre Krankenkasse bestimmt.
Zusammenfassend:
| Merkmal | Krankmeldung | Krankschreibung (AU) |
|---|---|---|
| Wer meldet/bescheinigt? | Sie selbst | Der Arzt |
| Wann? | Erster Krankheitstag | Ab dem vierten Krankheitstag |
| Was wird mitgeteilt/bescheinigt? | Information über die Erkrankung und voraussichtliche Dauer des Ausfalls | Ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer |
| An wen? | Arbeitgeber | Arbeitgeber und Krankenkasse |
| Form | Abhängig von betrieblicher Regelung (z.B. telefonisch, per E-Mail) | Schriftliches Attest |
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Betriebliche Regelungen: Manche Arbeitgeber verlangen die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Betrieb.
- Krankschreibung bei längerer Krankheit: Dauert die Krankheit länger als auf der ersten AU angegeben, stellt der Arzt eine Folgebescheinigung aus.
Die Unterscheidung zwischen Krankmeldung und Krankschreibung ist essentiell für ein korrektes Vorgehen im Krankheitsfall. Halten Sie sich an die Fristen und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und gegebenenfalls Ihre Krankenkasse rechtzeitig, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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