Was ist der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Krankmeldung informiert den Arbeitgeber frühzeitig über die Arbeitsunfähigkeit. Ab dem vierten Tag der Erkrankung benötigt dieser hingegen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, um die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Diese Unterscheidung ist wichtig für die rechtzeitige Abwicklung der Entgeltfortzahlung.
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Krankmeldung versus Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein wichtiger Unterschied
Der Begriff „Krankschreibung“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch häufig verwendet, ist aber juristisch nicht exakt definiert. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Sammelbegriff für die verschiedenen Möglichkeiten, den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Im Gegensatz dazu ist die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)“ ein konkretes, gesetzlich geregeltes Dokument. Der Unterschied liegt nicht nur in der Bezeichnung, sondern auch in der rechtlichen Relevanz und den damit verbundenen Konsequenzen.
Eine Krankmeldung im weitesten Sinne umfasst jede Form der Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters. Dies kann ein informeller Anruf, eine E-Mail oder eine kurze schriftliche Mitteilung sein. Wichtig ist dabei die frühzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers, idealerweise noch am ersten Tag der Erkrankung. Diese frühzeitige Information ermöglicht es dem Arbeitgeber, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, beispielsweise die Vertretung des erkrankten Mitarbeiters zu organisieren. Eine formale Krankmeldung ist in den ersten drei Tagen der Erkrankung in der Regel ausreichend. Der Arbeitgeber ist in dieser Phase nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.
Ab dem vierten Tag der Erkrankung ändert sich die Situation grundlegend. Hier benötigt der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch bekannt als “gelber Schein”. Diese Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit des Patienten für einen bestimmten Zeitraum. Die AU ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Grundlage für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber darstellt. Ohne die AU besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung ab dem vierten Krankheitstag.
Die AU enthält wichtige Informationen wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, die Diagnose (optional und im Ermessen des Arztes) und gegebenenfalls Angaben zu notwendigen Maßnahmen oder Behandlungen. Die detaillierte Gestaltung der AU ist gesetzlich geregelt. Eine selbst erstellte Bescheinigung oder eine einfache Krankmeldung reicht ab dem vierten Tag nicht mehr aus, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Krankmeldung: Informeller Hinweis auf die Arbeitsunfähigkeit, ausreichend für die ersten drei Krankheitstage. Dienender Information des Arbeitgebers zur Organisation.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Formell ausgestelltes ärztliches Dokument, zwingend erforderlich ab dem vierten Krankheitstag für die Lohnfortzahlung. Rechtliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung.
Die Unterscheidung zwischen Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist also nicht nur terminologisch, sondern vor allem rechtlich relevant. Eine frühzeitige und korrekte Information des Arbeitgebers ist im Interesse beider Parteien, um einen reibungslosen Ablauf und die Wahrung der rechtlichen Ansprüche sicherzustellen. Im Zweifel sollte man sich immer an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden.
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