Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen, dass ich krank bin?

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Die Pflicht zur Krankmeldung besteht unverzüglich nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Jede unnötige Verzögerung ist zu vermeiden; informieren Sie Ihren Arbeitgeber daher umgehend, idealerweise noch bevor Ihre Arbeitszeit beginnt, inklusive voraussichtlicher Dauer der Erkrankung. Schnelles Handeln sichert einen reibungslosen Ablauf.
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Krankmeldung: Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Die Frage, wann man seinen Arbeitgeber über eine Erkrankung informieren muss, ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist nicht nur aus ethischen Gründen wichtig, sondern auch, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die kurze Antwort lautet: so früh wie möglich und spätestens zu Beginn der Arbeitszeit.

Die gesetzliche Pflicht zur Krankmeldung ist eng mit dem Begriff der “unverzüglichen” Information verbunden. Das bedeutet, es darf keine unnötige Verzögerung eintreten. Warten Sie nicht bis zum Mittag, bis zum Ende des Arbeitstages oder gar bis zum nächsten Tag. Die Unverzüglichkeit muss individuell bewertet werden, hängt aber stark mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zusammen. Wissen Sie bereits am Abend zuvor, dass Sie am nächsten Tag nicht arbeiten können, sollte die Meldung bereits dann erfolgen.

Idealer Ablauf einer Krankmeldung:

  • Frühzeitige Information: Die beste Vorgehensweise ist, Ihren Arbeitgeber bereits bevor Ihre Arbeitszeit beginnt, über Ihre Erkrankung zu informieren. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktionsfähigkeit des Arbeitgebers und die Organisation der anstehenden Aufgaben. Ein Anruf am frühen Morgen ist ideal.
  • Angaben zur Dauer: Geben Sie, soweit möglich, eine voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung an. Dies hilft Ihrem Arbeitgeber bei der Planung. Es ist verständlich, dass die exakte Dauer am ersten Tag nicht immer absehbar ist; geben Sie aber eine Schätzung ab, die Sie nach bestem Wissen und Gewissen ableiten können. Eine spätere Korrektur ist selbstverständlich möglich.
  • Benachrichtigungsweg: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber den bevorzugten Kommunikationsweg. Meistens ist ein telefonischer Kontakt am effektivsten, insbesondere bei akuten Erkrankungen. Eine schriftliche Nachmeldung per E-Mail oder Brief ist aber meist ebenfalls erforderlich, je nach Unternehmensrichtlinien. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt und den Inhalt Ihrer Meldung sorgfältig.
  • Ärztliches Attest: Die meisten Arbeitgeber verlangen nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit (in der Regel drei bis sieben Tage, je nach Betriebsvereinbarung) ein ärztliches Attest. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über die geltenden Regelungen.

Folgen einer verspäteten Krankmeldung:

Eine zu spät erfolgte Krankmeldung kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu Abmahnungen oder Kündigungen führen. Der Arbeitgeber kann die verspätete Meldung als Vertrauensbruch werten. Zudem erschwert es die reibungslose Organisation des Arbeitsablaufs und kann zu erheblichen Störungen führen.

Zusammenfassend: Eine rechtzeitige und vollständige Krankmeldung ist von größter Bedeutung. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, idealerweise vor Beginn Ihrer Arbeitszeit, über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer. Dies sichert einen reibungslosen Ablauf und vermeidet potenzielle arbeitsrechtliche Probleme. Im Zweifel fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den genauen Regelungen in Ihrem Unternehmen.