Wann darf keine Schocklagerung durchgeführt werden?
Wann ist Schocklagerung kontraindiziert?
Schocklagerung ist eine lebensrettende Maßnahme, bei der ein Patient mit Kopfverletzungen, Schock oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen in eine Position mit abgesenkten Füßen gebracht wird. Ziel ist es, den Blutfluss zum Gehirn und zu lebenswichtigen Organen zu erhöhen.
Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Schocklagerung kontraindiziert ist. Diese sind:
- Schwere Unterkühlung: Schocklagerung kann dazu führen, dass sich kaltes Blut in den Beinen ansammelt und zum Herzen zurückkehrt, was zu Herzrhythmusstörungen führen kann.
- Atemprobleme: Schocklagerung kann die Atmung erschweren, da sie den Druck auf das Zwerchfell erhöht.
- Verletzungen: Schocklagerung ist kontraindiziert bei:
- Knochenbrüchen: Bewegung kann die Verletzung verschlimmern.
- Brust- und Bauchtraumata: Schocklagerung kann den Blutfluss zu diesen Bereichen verringern.
- Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen: Schocklagerung kann den Druck auf das Gehirn und die Wirbelsäule erhöhen.
- Verletzungen oberhalb der Hüfte: Schocklagerung würde den Blutfluss zu diesen Bereichen verstärken, was bei inneren Blutungen schädlich sein könnte.
Es ist wichtig zu beachten, dass Schocklagerung nur eine vorübergehende Maßnahme ist und der Patient so schnell wie möglich in eine medizinische Einrichtung gebracht werden sollte. Ein Arzt kann die geeignete Behandlung basierend auf der spezifischen Verletzung oder Erkrankung des Patienten bestimmen.
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