Kann mein Hausarzt mich rausschmeißen?

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Das Patienten-Arzt-Verhältnis basiert auf einem Vertrag, der jederzeit – auch ohne triftigen Grund – vom Arzt gekündigt werden kann. Eine langjährige Behandlungsbeziehung ändert daran nichts. Schadenersatzansprüche des Patienten sind dabei in der Regel ausgeschlossen, wie Gerichtsurteile belegen.
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Kann mein Hausarzt mich einfach so loswerden?

Die Beziehung zwischen Patient und Hausarzt basiert auf Vertrauen und einem stillschweigenden Vertrag. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen erschüttert ist oder der Arzt die Behandlung nicht mehr fortführen möchte? Kann er den Patienten einfach "rausschmeißen"?

Die kurze Antwort lautet: Ja.

Anders als viele denken, ist ein Hausarzt nicht verpflichtet, jeden Patienten zu behandeln. Das Patienten-Arzt-Verhältnis ist ein freies Vertragsverhältnis, das – auch ohne Angabe von Gründen – von beiden Seiten jederzeit beendet werden kann. Selbst eine langjährige Behandlungsgeschichte ändert daran nichts.

Gründe für eine Kündigung durch den Arzt

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Hausarzt die Behandlung beenden möchte. Dazu gehören:

  • Vertrauensverlust: Unstimmigkeiten, ständiges Misstrauen oder Unehrlichkeit des Patienten können das Vertrauensverhältnis so sehr belasten, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
  • Verweigerung der Zusammenarbeit: Weigert sich der Patient beispielsweise, notwendige Untersuchungen durchführen zu lassen oder Medikamente einzunehmen, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
  • Überschreitung von Grenzen: Beleidigungen, Bedrohungen oder sexuelle Belästigung durch den Patienten rechtfertigen eine sofortige Beendigung der Behandlung.
  • Fachliche Überforderung: Übersteigt die Erkrankung die Kompetenzen des Hausarztes, ist er verpflichtet, den Patienten an einen Spezialisten zu überweisen.
  • Praxisaufgabe oder Umzug: Auch die Aufgabe der Praxis oder der Umzug des Arztes führen automatisch zur Beendigung des Behandlungsverhältnisses.

Rechte des Patienten und Schadenersatz

Wichtig ist: Der Arzt muss die Kündigung in der Regel schriftlich aussprechen und dem Patienten eine angemessene Frist einräumen, um einen neuen Hausarzt zu finden. In Notfällen muss er natürlich weiterhin medizinische Hilfe leisten.

Schadenersatzansprüche des Patienten sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Arzt handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies belegen diverse Gerichtsurteile.

Was tun bei einer Kündigung?

Wurde Ihnen vom Hausarzt gekündigt, sollten Sie Ruhe bewahren und das Gespräch suchen. Versuchen Sie, die Gründe für die Kündigung zu verstehen. Ist ein Kompromiss nicht möglich, akzeptieren Sie die Entscheidung und suchen Sie sich zeitnah einen neuen Hausarzt.

Fazit

Auch wenn es unangenehm ist: Ein Hausarzt darf Patienten ablehnen oder die Behandlung beenden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Vertrauensverlust bis hin zur fachlichen Überforderung. Wichtig ist, dass der Arzt die Kündigung schriftlich ausspricht und dem Patienten eine angemessene Frist zur Arztsuche einräumt.