Kann mein Arbeitgeber meine Diagnose erfahren?

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Datenschutzrechtlich geschützt bleibt die Diagnose des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber erhält lediglich Informationen zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse teilt lediglich Name und Zeitraum der Erkrankung mit. Nähere medizinische Details bleiben vertraulich.
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Schweigepflicht schützt: Darf mein Arbeitgeber meine Diagnose erfahren?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Ihr Arbeitgeber hat kein Recht darauf, Ihre genaue Diagnose zu erfahren. Das ist durch strenge Datenschutzbestimmungen geregelt und dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre. Während einer Krankschreibung erhält Ihr Arbeitgeber lediglich die Information, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beträgt.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber lediglich Ihren Namen und den Zeitraum der Erkrankung. Alle weiteren medizinischen Details, inklusive der Diagnose, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nicht an Dritte, also auch nicht an Ihren Arbeitgeber, weitergegeben werden.

Was darf der Arbeitgeber fragen?

Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine detaillierte Diagnose verlangen darf, kann er Ihnen durchaus allgemeine Fragen zu Ihrer Genesung stellen. Erlaubt sind beispielsweise Fragen nach:

  • der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • ob Sie von zu Hause aus arbeiten können (sofern möglich und vereinbart)
  • ob es Einschränkungen gibt, die bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz berücksichtigt werden müssen (z.B. ein benötigtes Hilfsmittel).

Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen?

Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren und ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den voraussichtlichen Zeitraum Ihrer Abwesenheit mitzuteilen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jedoch keine Informationen über Ihre konkrete Diagnose geben.

Ausnahmen von der Regel:

Es gibt wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie meldepflichtige Infektionskrankheiten. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber informiert werden, allerdings ohne die Nennung des betroffenen Mitarbeiters. Das Gesundheitsamt übernimmt die Meldung und leitet die notwendigen Maßnahmen ein.

Fazit:

Ihre medizinischen Daten sind vertraulich. Ihr Arbeitgeber hat kein Recht auf Ihre Diagnose. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung und kommunizieren Sie mit Ihrem Arbeitgeber offen über die Dauer Ihrer Abwesenheit und eventuelle notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz nach Ihrer Rückkehr. Im Zweifel können Sie sich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle wenden, um Ihre Rechte zu wahren.