Kann mein Arbeitgeber auf der Krankmeldung sehen, was ich habe?

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Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Informationen über die Krankheit eines kranken Mitarbeiters, weder Art noch Ursache, einsehen. Die ärztliche Diagnose ist vertraulich und vom Datenschutz geschützt. Die Entgeltfortzahlungspflicht beinhaltet keine Pflicht zur Offenlegung der Erkrankung.
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Kann mein Arbeitgeber auf der Krankmeldung sehen, was ich habe?

Wenn Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorlegen. Diese Krankmeldung dient als Nachweis für Ihre Abwesenheit und berechtigt Sie zur Entgeltfortzahlung. Doch was steht eigentlich auf einer Krankmeldung und kann Ihr Arbeitgeber darauf sehen, woran Sie erkrankt sind?

Was steht auf einer Krankmeldung?

Eine Krankmeldung enthält in der Regel folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Arztes
  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Datum der Ausstellung der Krankmeldung
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Hinweis auf die Diagnose und eventuelle Folgerungen für die Arbeitsfähigkeit

Datenschutz und Schweigepflicht des Arztes

Grundsätzlich unterliegen alle Informationen über Ihre Krankheit dem Datenschutz. Ihr Arzt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf Informationen über Ihre Diagnose nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergeben. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zugriff auf die Diagnose in Ihrer Krankmeldung hat.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber jedoch Auskunft über Ihre Krankheit verlangen, wenn dies für die Zahlung der Entgeltfortzahlung oder für die Durchführung betrieblicher Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie wegen einer ansteckenden Krankheit arbeitsunfähig sind und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der anderen Mitarbeiter ergreifen muss.

In solchen Fällen müssen Sie jedoch ausdrücklich gefragt werden, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Arbeitgeber Auskunft über Ihre Diagnose erhält. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Entgeltfortzahlungspflicht

Die Entgeltfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers beinhaltet nicht die Pflicht zur Offenlegung Ihrer Erkrankung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das Gehalt auch dann weiterzahlen, wenn er nicht weiß, woran Sie erkrankt sind.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zugriff auf die Diagnose in Ihrer Krankmeldung hat. Nur in Ausnahmefällen und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung kann er Auskunft über Ihre Krankheit verlangen. Die Entgeltfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers beinhaltet nicht die Pflicht zur Offenlegung Ihrer Erkrankung.