Kann man im Krankenstand ins Ausland fahren?
Auslandsreisen im Krankenstand: Was ist erlaubt?
Im Falle einer Erkrankung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Dies wirft jedoch die Frage auf, ob Auslandsreisen während des Krankenstands zulässig sind. Die Antwort hängt von der Dauer der Erkrankung und der Art der Reise ab.
Kurzfristige Auslandsreisen
Bei kurzfristigen Auslandsreisen, die in der Regel bis zu einer Woche dauern, ist eine Reise ins Ausland grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer muss jedoch sicherstellen, dass er bei Bedarf für Behandlungen oder Kontrollen erreichbar ist.
Längerfristige Auslandsreisen
Bei längerfristigen krankengeldbegründeten Ausfällen ist die Situation etwas komplexer. In diesen Fällen ist eine Reise ins Ausland nur in EU-Länder zulässig. Die Reise muss dabei medizinisch notwendig sein und der zuständigen Krankenkasse im Vorfeld angezeigt werden.
Auslandsreisen in Nicht-EU-Länder
Die Auslandsreise in Nicht-EU-Länder ist während eines krankengeldbegründeten Ausfalls in der Regel nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Krankenversicherung in Nicht-EU-Ländern in der Regel nicht greift.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn die Reise medizinisch zwingend erforderlich ist, kann die Krankenkasse eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Kosten für die Reise werden jedoch in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Pflichten des Arbeitnehmers
Unabhängig von der Dauer der Erkrankung ist der Arbeitnehmer im Krankenstand verpflichtet, der Krankenkasse seinen Aufenthaltsort mitzuteilen. Die Krankenkasse kann stichprobenartig Kontrollen durchführen, um die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers sicherzustellen.
Wenn der Arbeitnehmer sich während des Krankenstands ohne Genehmigung ins Ausland begibt oder nicht erreichbar ist, kann die Krankenkasse das Krankengeld kürzen oder sogar ganz einstellen.
Fazit
Ob eine Auslandsreise im Krankenstand zulässig ist, hängt von der Dauer der Erkrankung und der Art der Reise ab. Bei kurzfristigen Auslandsreisen ist eine Reise ins Ausland grundsätzlich zulässig. Bei längerfristigen krankengeldbegründeten Ausfällen ist eine Reise nur in EU-Länder möglich. Auslandsreisen in Nicht-EU-Länder sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, sie sind medizinisch zwingend erforderlich.
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