Kann man auch noch im Nachhinein ein Attest bekommen?

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Die Ausstellung eines rückwirkenden Attestes ist eingeschränkt. Ärzte können Arbeitsunfähigkeit in der Regel nur für maximal drei Tage rückwirkend bestätigen, beginnend mit dem Tag der Konsultation. Ausnahmen bedürfen besonderer Begründung.

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Rückwirkendes Attest: Grenzen und Möglichkeiten

Die Frage, ob ein Attest auch nachträglich ausgestellt werden kann, stellt sich immer wieder, etwa bei vergessener Krankmeldung oder unerwarteter Erkrankung. Die einfache Antwort lautet: Ja, aber nur unter strengen Bedingungen und mit Einschränkungen. Die Ausstellung eines rückwirkenden Attestes ist nämlich nicht selbstverständlich und unterliegt gesetzlichen und ethischen Richtlinien.

Die entscheidende Hürde liegt in der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Ein Arzt muss den Krankheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt der Erkrankung beurteilen können. Dies ist nur durch eine entsprechende Untersuchung und Anamnese möglich. Eine reine Schätzung im Nachhinein birgt ein hohes Risiko für Fehldiagnosen und kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für den Patienten als auch für den Arzt.

Die gängige Praxis:

In der Regel können Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) maximal drei Tage rückwirkend ausstellen, beginnend mit dem Tag des Arztbesuchs. Diese Frist ist jedoch keine starre Regelung, sondern orientiert sich an der plausiblen Nachvollziehbarkeit des Krankheitsbeginns. Konnte der Patient aufgrund seiner Erkrankung beispielsweise den Arzt nicht früher aufsuchen, kann eine längere Rückwirkung in Betracht gezogen werden. Wichtig ist hierbei die gründliche Dokumentation durch den Arzt, die die Gründe für die verspätete Vorstellung und die Glaubwürdigkeit der Angaben des Patienten stützt.

Ausnahmen bedürfen einer triftigen Begründung:

Ein rückwirkendes Attest für einen Zeitraum, der deutlich über die drei Tage hinausgeht, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmen erfordern eine ausführliche Begründung und eine gründliche medizinische Rechtfertigung. Beispiele könnten sein:

  • Schwere Erkrankung mit verzögerter Diagnosestellung: Bei komplexen Krankheitsbildern, die eine genaue Diagnose erst nach mehreren Tagen ermöglichen, kann ein länger rückwirkendes Attest gerechtfertigt sein.
  • Unvorhersehbare Ereignisse: Ein unerwarteter Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung, die ein sofortiges Arztkonsultation verhinderten, können ebenfalls als Ausnahmegründe dienen.
  • Nachweisbare Versuche einer frühzeitigen Kontaktaufnahme: Der Patient muss nachweisen können, dass er versucht hat, zeitnah einen Arzt aufzusuchen, z.B. durch Anrufe bei Arztpraxen oder dem Bereitschaftsdienst.

Was ist zu beachten?

Ein Arzt ist nicht verpflichtet, ein rückwirkendes Attest auszustellen, selbst wenn triftige Gründe vorliegen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arztes und basiert auf seiner medizinischen Einschätzung und der Glaubwürdigkeit der Angaben des Patienten. Eine Ablehnung muss der Patient akzeptieren. Das bloße Bedürfnis nach einem rückwirkenden Attest reicht nicht aus.

Fazit:

Die Ausstellung eines rückwirkenden Attestes ist eingeschränkt und an strenge Kriterien gebunden. Ein frühzeitiger Arztbesuch ist daher stets ratsam. Sollte eine verspätete Krankmeldung notwendig werden, ist es wichtig, offen und ehrlich mit dem Arzt zu kommunizieren und alle relevanten Informationen vollständig zu liefern, um die Möglichkeit eines rückwirkenden Attestes zu erhöhen. Die Glaubwürdigkeit des Patienten spielt dabei eine entscheidende Rolle.