Kann ich mich online rückwirkend krankschreiben lassen?
Die rückwirkende Krankschreibung ist auf maximal drei Tage beschränkt. Eine ärztliche Bescheinigung setzt jedoch voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich bestand. Die Dauer der Erkrankung vor dem Antrag entscheidet über die Gültigkeit der Bescheinigung.
Kann ich mich online rückwirkend krankschreiben lassen? – Ein Überblick
Die Frage nach einer rückwirkenden Krankschreibung via Internet beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurze Antwort lautet: Ja, aber mit entscheidenden Einschränkungen. Eine reine Online-Krankschreibung ohne vorherigen Arztkontakt ist nicht möglich und auch nicht legal. Das bedeutet, ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bestätigen, auch wenn der Antrag rückwirkend gestellt wird. Eine reine Online-Plattform kann diese ärztliche Beurteilung nicht ersetzen.
Der oft geäußerte Wunsch nach einer rückwirkenden Krankschreibung entsteht typischerweise in Situationen, in denen die Arbeitsunfähigkeit erst nachträglich bemerkt oder festgestellt wird. Vielleicht hat man am Montag noch gearbeitet und erst am Dienstag die Symptome einer Erkrankung deutlich gespürt.
Die rechtlichen und praktischen Grenzen:
Die Möglichkeit einer rückwirkenden Krankschreibung ist gesetzlich stark eingeschränkt. Während die meisten Quellen von einer maximalen Rückwirkungsfrist von drei Tagen sprechen, ist dies keine allgemeingültige, gesetzlich festgeschriebene Regelung. Die tatsächliche Gültigkeit hängt entscheidend von der individuellen Situation und dem Ermessen des behandelnden Arztes ab.
Was ist entscheidend?
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Tatsächliche Arbeitsunfähigkeit: Der Arzt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung feststellen können, ob eine Arbeitsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der rückwirkend geltend gemachten Tage tatsächlich bestand. Eine nachträgliche Diagnose allein reicht nicht aus. Der Arzt benötigt Informationen über den Krankheitsverlauf und die Symptome in den betroffenen Tagen. Hierbei spielen möglicherweise Anamnesegespräche, eventuell vorhandene Dokumentation von Symptomen oder Zeugenaussagen eine Rolle.
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Plausibilität: Die Plausibilität der Angaben des Patienten ist essentiell. Eine rückwirkende Krankschreibung für mehrere Tage ohne plausible Begründung wird in der Regel abgelehnt. Eine kurzfristige Erkrankung mit plötzlichem Ausbruch ist eher glaubwürdig als eine länger andauernde Erkrankung, die erst nachträglich bemerkt wird.
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Der Arzt: Die Entscheidung über die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung liegt allein beim Arzt. Er trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Bescheinigung. Ein Arzt wird eine solche Bescheinigung nur dann ausstellen, wenn er von der Arbeitsunfähigkeit zum fraglichen Zeitpunkt überzeugt ist. Eine bloße Bitte des Patienten reicht nicht aus.
Wie funktioniert es in der Praxis?
Eine rückwirkende Krankschreibung erfolgt in der Regel durch einen persönlichen Arztbesuch. Dabei schildert der Patient den Krankheitsverlauf und der Arzt entscheidet nach seiner Untersuchung und Beurteilung, ob er eine Krankschreibung ausstellt, die auch rückwirkende Tage umfasst. Manche Ärzte bieten auch die Möglichkeit eines Videosprechstunden-Termines an, um die Erkrankung zu besprechen und die Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Eine reine Online-Antragstellung ohne ärztliche Untersuchung ist jedoch nicht zulässig.
Fazit:
Eine Online-Krankschreibung rückwirkend ist nicht möglich. Eine rückwirkende Krankschreibung ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen und im Ermessen des Arztes möglich, aber auf wenige Tage beschränkt und setzt eine nachweisbare Arbeitsunfähigkeit zum fraglichen Zeitpunkt voraus. Eine ehrliche und transparente Kommunikation mit dem behandelnden Arzt ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung.
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