Kann ich im Krankenstand ins Ausland fahren?

12 Sicht
Eine Auslandsreise während einer Krankschreibung erfordert Achtsamkeit. Die geltenden Regeln ähneln denen im Inland, jedoch gelten bei längerfristigen, krankengeldbegründeten Ausfällen beschränkungen, insbesondere für Reisen außerhalb der EU. Eine vorherige Abklärung mit der Krankenkasse ist ratsam.
Kommentar 0 mag

Auslandsreisen während des Krankenstands: Was ist erlaubt und worauf Sie achten sollten

Eine Auslandsreise während einer Krankschreibung kann sowohl verlockend als auch mit Unsicherheiten verbunden sein. Um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, die geltenden Regeln und Einschränkungen zu kennen.

Regeln im Inland

Innerhalb Deutschlands gelten für Auslandsreisen im Krankenstand grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Inlandsreisen. Demnach ist es zulässig, trotz Krankschreibung beispielsweise für kurze Einkaufs- oder Freizeitaktivitäten außer Haus zu sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die geplante Tätigkeit mit der ärztlich bescheinigten Erkrankung vereinbar sein muss.

Einschränkungen bei längerfristigen Auslandsreisen

Bei längerfristigen Auslandsreisen, die über die Dauer des ursprünglichen Krankenscheins hinausgehen, gelten jedoch besondere Einschränkungen. Diese betreffen insbesondere Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU).

Für Reisen innerhalb der EU ist in der Regel eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse wird prüfen, ob die geplante Reise mit der Diagnose und der verordneten Behandlung vereinbar ist. Bei Reisen außerhalb der EU ist eine vorherige Genehmigung zwingend erforderlich.

Gründe für Einschränkungen

Die Einschränkungen für Auslandsreisen während des Krankenstands beruhen auf verschiedenen Gründen:

  • Kontrollpflicht der Krankenkasse: Die Krankenkasse hat das Recht, die Einhaltung der Krankschreibung zu überprüfen. Dies ist bei Auslandsreisen außerhalb der EU schwierig oder gar unmöglich.
  • Gefährdung der Gesundheit: Eine lange Reise kann den Heilungsprozess beeinträchtigen und die Genesung verzögern.
  • Missbrauchsgefahr: Bei Auslandsreisen besteht die Gefahr, dass die Krankschreibung nicht zum Zwecke der Erholung, sondern für andere Aktivitäten genutzt wird.

Vorgehensweise bei einer geplanten Auslandsreise

Planen Sie eine Auslandsreise während des Krankenstands, ist es ratsam, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Abklärung mit der Krankenkasse: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Genehmigung für die geplante Reise erforderlich ist.
  • Ärztliche Bestätigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass die Reise mit Ihrer Erkrankung vereinbar ist.
  • Genehmigung einholen: Holen Sie bei Bedarf die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ein.

Konsequenzen bei Verstößen

Reisen Sie trotz fehlender Genehmigung ins Ausland, kann die Krankenkasse folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Entzug des Krankengeldes
  • Rückforderung bereits gezahlten Krankengeldes
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vor Antritt einer Auslandsreise während des Krankenstands genau über die geltenden Regeln und Einschränkungen zu informieren.