Kann der Arbeitgeber sehen, bei welchem Arzt man war?

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Arbeitgeber erhalten keine Informationen über den behandelnden Arzt und sehen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Folgetag. Persönliche Arztbesuche bleiben vertraulich.
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Kann der Arbeitgeber sehen, bei welchem Arzt Sie waren?

Die Privatsphäre beim Arztbesuch ist von entscheidender Bedeutung und viele Menschen sind besorgt darüber, ob ihr Arbeitgeber Informationen über ihre medizinischen Konsultationen einsehen kann. Dies ist ein berechtigtes Anliegen, da Arbeitgeber sensible Informationen über Ihre Gesundheit nicht ohne Ihre Zustimmung einholen sollten.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsdaten. Demnach dürfen Arbeitgeber keine Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter ohne deren ausdrückliche Zustimmung erheben oder verarbeiten.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2022 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die die bisherige gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt. Die eAU wird direkt an die Krankenkasse übermittelt und über eine Online-Plattform abgerufen.

Zugriff des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber erhält die eAU in der Regel am Folgetag nach der Ausstellung. Allerdings enthält die eAU keine Informationen über den behandelnden Arzt. Der Arbeitgeber erfährt lediglich den Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie eventuell bestehende Einschränkungen.

Persönliche Arztbesuche

Wenn Sie während Ihrer Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen. Ihr Arbeitgeber hat kein Recht darauf zu erfahren, bei welchem Arzt Sie waren oder aus welchem Grund Sie die Praxis aufgesucht haben.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Ihren Gesundheitszustand verlangen. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn Sie:

  • eine Tätigkeit ausüben, die besondere körperliche oder geistige Anforderungen stellt
  • wiederholt krankheitsbedingt ausfallen
  • einen Verdacht auf eine ansteckende Krankheit äußern

Fazit

In der Regel erhält der Arbeitgeber keine Informationen über den behandelnden Arzt oder den Grund des Arztbesuchs. Die Privatsphäre Ihrer Arztbesuche bleibt vertraulich. Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch Zugang zu solchen Informationen verlangen, sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern und sich gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten wenden.