Kann der Arbeitgeber sehen, bei welchem Arzt ich war?
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Krankgeschrieben? Keine Angst, die Privatsphäre ist geschützt!
Wer kennt das nicht: Man fühlt sich krank, muss zum Arzt und bekommt eine Krankschreibung. Doch dann stellt sich die Frage: Kann mein Arbeitgeber überhaupt erfahren, bei welchem Arzt ich war? Und welche Informationen darf er überhaupt einsehen?
Kurz gesagt: Nein, Ihr Arbeitgeber hat keinen Einblick in Ihre medizinischen Daten.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt die Privatsphäre bezüglich Krankheit. Es regelt, dass Ihr Arbeitgeber lediglich Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat. Das bedeutet, er darf erfahren, ob Sie krankgeschrieben sind und für welchen Zeitraum. Detaillierte medizinische Informationen, wie die Diagnose oder die Art der Behandlung, stehen ihm jedoch nicht zu.
Die Diagnose bleibt dem Arzt und Ihnen vorbehalten. Nur Sie entscheiden, mit wem Sie Ihre medizinischen Daten teilen.
Was darf der Arbeitgeber wissen?
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Ihr Arbeitgeber benötigt diese Information, um Ihre Entgeltfortzahlung zu berechnen.
- Art der Arbeitsunfähigkeit: Ihr Arbeitgeber darf erfahren, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind.
Was darf der Arbeitgeber nicht wissen?
- Diagnose: Ihr Arbeitgeber darf nicht wissen, welche Krankheit Sie haben.
- Art der Behandlung: Ihr Arbeitgeber darf nicht wissen, welche Behandlung Sie erhalten.
- Name des Arztes: Ihr Arbeitgeber darf nicht wissen, bei welchem Arzt Sie in Behandlung sind.
Wichtig: Wenn Sie Zweifel haben, welche Informationen Ihr Arbeitgeber einsehen darf, sollten Sie sich an Ihren Arzt oder einen Anwalt wenden.
Zusammengefasst: Ihr Arbeitgeber hat kein Recht auf Einblick in Ihre medizinischen Daten. Ihr Arzt ist an die Schweigepflicht gebunden und darf keine Informationen über Ihre Erkrankung an Ihren Arbeitgeber weitergeben. Die Privatsphäre in Bezug auf Ihre Krankheit ist durch das Gesetz geschützt.
#Arbeitgeber Daten#Arztbesuch Datenschutz#Privatsphäre ArztKommentar zur Antwort:
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