Kann der Arbeitgeber nach Krankheit fragen?
Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Recht, nach der Art Ihrer Erkrankung zu fragen. Sie müssen lediglich mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Zwar dürfen Arbeitgeber nach Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand fragen, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten. Fragen nach einer Schwangerschaft sind aufgrund des Diskriminierungsverbots unzulässig.
Krankschreibung – Was darf der Chef fragen und was nicht?
Krankheit ist eine sensible Angelegenheit, und der Umgang des Arbeitgebers mit dieser Situation kann für Arbeitnehmer unangenehm sein. Wann ist eine Krankschreibung ausreichend, und wann überschreitet der Chef die Grenze des Zulässigen? Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Krankheitsfall und klärt auf, welche Fragen der Arbeitgeber stellen darf und welche tabu sind.
Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit:
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer eine Informationspflicht hat. Im Krankheitsfall muss er den Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Das bedeutet, dass der Chef so schnell wie möglich, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn, Bescheid wissen muss. Diese Information kann telefonisch, per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg erfolgen.
Ab einer bestimmten Krankheitsdauer, die in der Regel im Arbeitsvertrag oder durch Gesetz (in Deutschland ab dem dritten Krankheitstag) festgelegt ist, ist ein ärztliches Attest, die sogenannte Krankschreibung, vorzulegen. Dieses Attest bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und gibt in der Regel an, wie lange diese voraussichtlich andauern wird.
Was der Arbeitgeber wissen darf und was nicht:
Hier liegt der Knackpunkt: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeit zu erfahren, aber grundsätzlich kein Recht, detaillierte Informationen über die Art der Erkrankung zu erfragen. Das bedeutet:
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Erlaubt:
- Die Information, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
- Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit (aus dem Attest).
- In seltenen Fällen, und nur wenn es für die betriebliche Organisation unerlässlich ist, darf der Arbeitgeber nach Gründen fragen, die keine medizinischen Details preisgeben. Beispiel: “Handelt es sich um etwas, das die Planung von Aufgaben beeinflusst?” (ohne konkrete Nennung der Krankheit).
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Nicht erlaubt:
- Fragen nach der genauen Diagnose.
- Fragen nach der Ursache der Erkrankung.
- Fragen nach dem behandelnden Arzt.
- Fragen nach Vorerkrankungen.
Warum diese Unterscheidung so wichtig ist:
Der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers und der Schutz seiner persönlichen Daten stehen hier im Vordergrund. Die Art der Erkrankung kann für den Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen relevant sein, beispielsweise zur Anpassung der Arbeitsbedingungen oder zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren. Dennoch überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre.
Ausnahmen und Sonderfälle:
Obwohl die oben genannten Grundsätze gelten, gibt es Ausnahmen. Beispielsweise in Berufen, in denen die Gesundheit des Arbeitnehmers unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit anderer haben kann (z.B. Piloten, Busfahrer). In solchen Fällen können strengere Anforderungen an die Offenlegung von Gesundheitsinformationen gelten. Diese müssen jedoch im Einklang mit dem Datenschutzrecht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen.
Fragen nach dem allgemeinen Gesundheitszustand:
Auch wenn der Arbeitgeber nach dem allgemeinen Gesundheitszustand fragt, besteht keine Verpflichtung, diese Frage zu beantworten. Es handelt sich um eine persönliche Information, die der Arbeitnehmer nicht preisgeben muss.
Unzulässige Fragen:
Besonders heikel sind Fragen nach einer Schwangerschaft. Diese sind aufgrund des Diskriminierungsverbots grundsätzlich unzulässig. Eine schwangere Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren, es sei denn, sie möchte von den Schutzbestimmungen für Schwangere profitieren.
Was tun, wenn der Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt?
Wenn sich ein Arbeitnehmer durch die Fragen seines Arbeitgebers unwohl fühlt oder den Eindruck hat, dass dieser unzulässige Fragen stellt, sollte er zunächst versuchen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und auf seine Rechte hinzuweisen. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Arbeitnehmervertretung einzuholen.
Fazit:
Die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall ist durch ein Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers und dem Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers gekennzeichnet. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Krankheit privat zu halten, solange sie ihre Informationspflichten erfüllen und eine Krankschreibung vorlegen, wenn erforderlich. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass unzulässige Fragen rechtliche Konsequenzen haben können und ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis gefährden.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
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