Kann der Arbeitgeber eine Gesundheitsprognose verlangen?

78 Aufrufe
A sollte sich mit ihrem potenziellen Arbeitgeber auseinandersetzen und klar kommunizieren, dass sie keine medizinische Prognose vorlegen möchte. Sie kann auf die rechtliche Grundlage verweisen und betonen, dass sie aufgrund ihrer Gesundheit nicht diskriminiert werden darf.
Kommentar 0 Gefällt mir

Darf der Arbeitgeber eine Gesundheitsprognose verlangen? Die Rechte des Bewerbers

Die Frage, ob ein potenzieller Arbeitgeber eine Gesundheitsprognose verlangen darf, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Antwort ein klares Nein, zumindest nicht ohne triftigen Grund und unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Arbeitgeber darf Bewerber nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung diskriminieren (§§ 1, 2 AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Das bedeutet, dass eine Gesundheitsprognose nur dann angefordert werden darf, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der konkreten zu besetzenden Stelle steht und zwingend notwendig ist.

Was bedeutet "im direkten Zusammenhang"?

Ein "direkter Zusammenhang" existiert nur dann, wenn die angestrebte Tätigkeit objektiv und nachweislich bestimmte gesundheitliche Anforderungen stellt, die eine medizinische Beurteilung erforderlich machen. Beispiele hierfür sind:

  • Physikalisch anstrengende Berufe: Arbeitsplätze mit schwerem Heben, Tragen oder ständiger körperlicher Belastung könnten eine ärztliche Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit notwendig machen. Auch hier darf die Anfrage aber nur spezifisch und verhältnismäßig sein. Ein generelles Attest "gesund" reicht in der Regel nicht aus.
  • Berufe mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: In Berufen wie der Feuerwehr, der Polizei oder im Umgang mit Gefahrstoffen kann ein Gesundheitszustand, der die Arbeitssicherheit gefährdet, relevant sein. Auch hier muss der Bezug zur konkreten Tätigkeit klar dargelegt werden.
  • Berufe mit spezifischen gesundheitlichen Risiken: Manche Tätigkeiten könnten spezifische gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Beispielsweise könnten bei der Arbeit mit Chemikalien Allergien oder Vorerkrankungen der Atemwege relevant sein.

Was ist verboten?

Verboten sind hingegen allgemeine Gesundheitsfragen oder die Anforderung einer umfassenden Prognose ohne direkten Bezug zur konkreten Tätigkeit. Fragen nach der allgemeinen Gesundheit, Vorerkrankungen, oder die Aufforderung zur Vorlage eines umfassenden Gesundheitszeugnisses ohne konkrete Begründung sind unzulässig und verstoßen gegen das AGG.

Wie sollte der Bewerber reagieren?

Sollte ein potenzieller Arbeitgeber eine unzulässige Anfrage nach einer Gesundheitsprognose stellen, sollte der Bewerber wie folgt reagieren:

  • Fragen Sie nach dem konkreten Grund: Fordern Sie eine genaue Begründung an, warum die Gesundheitsprognose für die Stelle relevant ist. Dokumentieren Sie diese Anfrage schriftlich.
  • Weisen Sie auf die Rechtslage hin: Verweisen Sie auf das AGG und die damit verbundenen Rechte. Machen Sie deutlich, dass eine unzulässige Anfrage eine Diskriminierung darstellt.
  • Legen Sie keine unaufgeforderte Prognose vor: Sie sind nicht verpflichtet, eine umfassende Gesundheitsinformation preiszugeben. Übergeben Sie nur Informationen, die im direkten Zusammenhang mit den konkreten und begründeten Anforderungen des Arbeitgebers stehen.
  • Suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat: Bei anhaltenden Problemen oder diskrminierenden Handlungen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Arbeitgeber darf nur dann eine Gesundheitsprognose verlangen, wenn ein konkreter und begründeter Zusammenhang zur angestrebten Tätigkeit besteht. Der Bewerber hat das Recht, auf den Schutz des AGG zu verweisen und eine unzulässige Anfrage zurückzuweisen. Eine klare und selbstbewusste Kommunikation ist in diesem Kontext entscheidend.