Kann der Arbeitgeber die Krankheit anzweifeln?

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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil den Spielraum für Arbeitgeber erweitert, die Echtheit von ärztlichen Attesten zu hinterfragen. So kann die unmittelbare Vorlage eines Attests nach Eigenkündigung, welches die Kündigungsfrist exakt abdeckt, Zweifel an der Krankheitsbedingtheit des Ausfalls wecken und eine Überprüfung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.
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Kann der Arbeitgeber die Krankheit anzweifeln? - Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Verunsicherung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil den Spielraum für Arbeitgeber erweitert, die Echtheit von ärztlichen Attesten zu hinterfragen. Dies sorgt für Verunsicherung bei Arbeitnehmern und wirft die Frage auf: Wann darf der Arbeitgeber die Krankheit eines Mitarbeiters anzweifeln?

Der konkrete Fall:

Im Fokus stand ein Arbeitnehmer, der kurz nach seiner Eigenkündigung ein Attest vorlegte, welches die Kündigungsfrist exakt abdeckte. Der Arbeitgeber äußerte Zweifel an der Krankheitsbedingtheit des Ausfalls und verweigerte die Zahlung des Gehalts für den Zeitraum der Krankheit. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und argumentierte, dass ein solcher Fall einen "gründlichen Verdacht" auf Schein-Krankheit rechtfertige.

Folgen des Urteils:

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen: Arbeitgeber können nun in Zukunft vermehrt die Echtheit von Attesten hinterfragen, insbesondere wenn diese mit bestimmten Ereignissen wie Kündigungen oder Urlaubsanträgen zeitlich zusammenfallen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

  • Dokumentation ist essenziell: Arbeitnehmer sollten ihre Krankheitsfälle sorgfältig dokumentieren, um im Zweifel ihre Krankheit glaubhaft nachweisen zu können.
  • Kommunikation ist wichtig: Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber über die Krankheitssituation kann dazu beitragen, Misstrauen zu vermeiden.
  • Rechtliche Beratung: Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, um die eigenen Rechte zu schützen.

Grenzen der Überprüfung:

Natürlich darf der Arbeitgeber nicht willkürlich Zweifel an der Krankheit eines Mitarbeiters äußern. Das Bundesarbeitsgericht betont, dass ein "gründlicher Verdacht" vorliegen muss. Dieser Verdacht sollte sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen, die über bloße zeitliche Zusammenhänge hinausgehen.

Fazit:

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass die Beweislast im Falle einer Krankheit zunehmend auf den Arbeitnehmer verlagert wird. Arbeitnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass sie für die Glaubhaftmachung ihrer Krankheit und die Dokumentation ihrer Erkrankung verantwortlich sind.