Ist man mit 0,8 Promille betrunken?

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Über 0,8 Promille Alkohol im Blut gilt man als fahruntüchtig. Die Konsequenz ist in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Grenze markiert die absolute Fahruntüchtigkeit.
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Ist man mit 0,8 Promille betrunken?

Der Blutalkoholgehalt (BAK) ist ein Maß für die Alkoholkonzentration im Blut. In Deutschland gelten folgende Grenzwerte für die Fahruntüchtigkeit:

  • 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit
  • 0,5 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit
  • 0,8 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit mit erhöhten Strafen

Die Frage, ob man mit 0,8 Promille betrunken ist, beantwortet sich also eindeutig mit Ja. Ab 0,8 Promille gilt man laut Gesetz als absolut fahruntüchtig.

Konsequenzen der absoluten Fahruntüchtigkeit

Wer mit 0,8 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis: In der Regel wird die Fahrerlaubnis für mehrere Monate entzogen.
  • Bußgeld: Bis zu 3.000 Euro
  • Punkte in Flensburg: 3 Punkte
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Bei wiederholten Verstößen oder besonders schwerwiegenden Fällen kann eine MPU angeordnet werden.

Hinweis:

Die angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf den Blutalkoholgehalt. Im Atemalkoholtest wird die Alkoholkonzentration in der Atemluft gemessen. Der Umrechnungsfaktor zwischen Blut- und Atemalkohol beträgt 1:2. Das bedeutet, dass ein Blutalkoholwert von 0,8 Promille einem Atemalkoholwert von 1,6 Promille entspricht.