Ist es rechtens, sich per WhatsApp krank zu melden?

17 Sicht
Krankmeldungen via WhatsApp sind grundsätzlich zulässig, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Sichern Sie diese Akzeptanz idealerweise vorab schriftlich oder mündlich, um Missverständnisse und arbeitsrechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Kommentar 0 mag

WhatsApp-Krankmeldung: Rechtlich erlaubt, aber mit Vorsicht!

Die Frage, ob eine Krankmeldung per WhatsApp zulässig ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich ja, aber mit wichtigen Einschränkungen. Eine bloße WhatsApp-Nachricht ersetzt nicht die formale Pflicht zur Krankmeldung, sondern kann diese lediglich ergänzen oder in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen.

Zulässigkeit hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers ab. Der entscheidende Punkt ist die explizite oder implizite Zustimmung des Arbeitgebers. Ohne diese Zustimmung ist eine ausschließliche Krankmeldung per WhatsApp risikoreich und kann zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Ein Arbeitgeber kann beispielsweise die schriftliche Form (z.B. per Brief, E-Mail) fordern, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit sicherzustellen.

Wie sichere ich die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Die sicherste Methode ist eine schriftliche Vereinbarung, die die Nutzung von WhatsApp für Krankmeldungen regelt. Diese Vereinbarung sollte den Umfang der Nutzung klar definieren (z.B. nur für kurzfristige Krankmeldungen, mit zusätzlicher ärztlicher Bescheinigung etc.).

Alternativ kann eine mündliche Vereinbarung getroffen werden. Diese sollte jedoch unbedingt protokolliert und idealerweise von beiden Seiten bestätigt werden (z.B. per E-Mail). Ein einfacher Hinweis des Arbeitgebers, dass WhatsApp-Meldungen akzeptiert werden, reicht im Zweifel nicht aus und lässt Raum für Interpretationen.

Was sollte eine WhatsApp-Krankmeldung enthalten?

Unabhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers sollte eine WhatsApp-Krankmeldung folgende Informationen enthalten:

  • Datum der Nachricht: Wichtig für die zeitgenaue Dokumentation.
  • Name des Arbeitnehmers: Zur eindeutigen Identifizierung.
  • Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit: So genau wie möglich angeben.
  • Grund der Arbeitsunfähigkeit (optional): Eine kurze Angabe kann hilfreich sein, muss aber nicht zwingend erfolgen. Der Schutz der Privatsphäre bleibt wichtig.
  • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Es ist klarzustellen, ob und wann eine ärztliche Bescheinigung nachgereicht wird.

Risiken einer WhatsApp-Krankmeldung ohne Zustimmung:

Eine Krankmeldung ausschließlich per WhatsApp ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Anfechtung der Krankmeldung: Der Arbeitgeber könnte die Meldung als ungültig betrachten.
  • Gehaltskürzung: Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Lohnzahlungseinstellung führen.
  • Abmahnung: Eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die innerbetrieblichen Regelungen ist möglich.
  • Kündigung: In extremen Fällen, besonders bei wiederholten Verstößen, könnte sogar eine Kündigung drohen.

Fazit:

WhatsApp kann eine bequeme Möglichkeit zur Krankmeldung sein, aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dies explizit erlaubt. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, sollte die Zustimmung des Arbeitgebers schriftlich oder zumindest dokumentiert erfolgen. Eine klare Kommunikation und die Beachtung der formalen Anforderungen sind unerlässlich, um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden. Im Zweifel ist die klassische schriftliche oder telefonische Krankmeldung weiterhin die sicherste Variante.