Ist die Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane eine Kassenleistung?

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Ein Ultraschall des Abdomens wird von den Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Wünschen Sie die Untersuchung ohne Beschwerden präventiv, fallen Kosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an.

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Bauchultraschall: Kassenleistung oder Selbstzahler? Eine Frage der Indikation

Ein Ultraschall der Bauchorgane (Abdomen-Sonografie) ist eine weit verbreitete und relativ schonende Untersuchungsmethode. Doch ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, hängt entscheidend von der medizinischen Notwendigkeit ab – kurz: der Indikation. Ein einfacher Wunsch nach einer “Vorsorgeuntersuchung” reicht in der Regel nicht aus.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Bauchultraschall, wenn ein begründeter medizinischer Verdacht besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Bauchschmerzen unbekannter Ursache: Anhaltende oder wiederkehrende Schmerzen im Bauchraum können ein Indikator für verschiedene Erkrankungen sein, die durch einen Ultraschall abgeklärt werden sollten.
  • Verdacht auf Organschäden: Bei Unfällen, nach Operationen oder bei Verdacht auf innere Blutungen kann ein Ultraschall Aufschluss über den Zustand der Bauchorgane geben.
  • Verdacht auf Gallensteine oder andere Gallenwegserkrankungen: Typische Symptome wie kolikartige Schmerzen im rechten Oberbauch rechtfertigen in der Regel eine Ultraschalluntersuchung.
  • Erkrankungen der Leber, der Milz oder der Nieren: Bei Auffälligkeiten in der Anamnese oder bei entsprechenden Symptomen (z.B. Gelbsucht, vergrößerte Milz) wird ein Ultraschall zur Diagnosestellung eingesetzt.
  • Verdacht auf eine Bauchspeicheldrüsenentzündung (Pankreatitis): Die Sonografie kann hier wichtige Hinweise liefern, obwohl oft weitere Untersuchungen notwendig sind.
  • Kontrolle nach Operationen: Um den Heilungsverlauf zu überwachen, kann ein Ultraschall nach einer Bauch-OP notwendig sein.
  • Schwangerschaft: Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge gehört die Ultraschalluntersuchung zum Standard.

Wann müssen Sie selbst zahlen?

Sollten Sie einen Bauchultraschall ohne medizinische Notwendigkeit wünschen, beispielsweise aus reiner Vorsorge, müssen Sie die Kosten selbst tragen. In diesem Fall wird die Untersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten können je nach Aufwand und Dauer der Untersuchung variieren und liegen im dreistelligen Bereich. Eine vorherige Kostenklärung beim Arzt ist daher ratsam.

Fazit:

Ein Bauchultraschall ist eine wertvolle diagnostische Methode. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, richtet sich strikt nach der medizinischen Indikation. Ein Arztgespräch ist unerlässlich, um die Notwendigkeit einer Untersuchung zu klären und die Kostenfrage zu besprechen. Ein präventiver Ultraschall ohne medizinische Begründung bleibt in der Regel eine Privatleistung.

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