Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krank bin?

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Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) befreit von der Pflicht, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Die Konzentration sollte auf der Genesung liegen; berufliche Kommunikation ist in dieser Phase zweitrangig und unnötig. Ruhe und Erholung sind jetzt Priorität.
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Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krank bin?

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (AU) besteht keine Verpflichtung, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Während einer AU liegt der Schwerpunkt auf der vollständigen Genesung, und berufliche Kommunikation kann diesen Prozess unnötig stören.

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland regelt § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) die Pflichten des Arbeitnehmers während einer AU. Demnach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Dazu gehört auch die Beantwortung von beruflichen Anrufen und E-Mails.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise wenn es sich um dringende Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kontaktieren, um wichtige Informationen auszutauschen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Dringlichkeit der Angelegenheit beurteilen und entscheiden, ob eine Beantwortung seinerseits möglich ist, ohne seinen Heilungsprozess zu gefährden.

Wichtigkeit von Ruhe und Erholung

Während einer AU ist es entscheidend, sich Ruhe und Erholung zu gönnen. Die Beantwortung von beruflichen Anrufen und E-Mails kann diese Erholung stören und den Heilungsprozess verzögern. Daher ist es ratsam, berufliche Kommunikation in dieser Phase auf ein Minimum zu beschränken.

Grenzen setzen

Um die eigene Gesundheit zu schützen, ist es wichtig, Grenzen zu setzen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Kollegen über Ihre Abwesenheit und bitten Sie sie, während dieser Zeit nicht anzurufen oder E-Mails zu senden. Legen Sie außerdem klare Zeiten für die Kommunikation fest, wenn Sie sich wohl genug fühlen, Anrufe anzunehmen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer während einer AU nicht verpflichtet sind, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Der Schwerpunkt sollte auf der Genesung liegen, und berufliche Kommunikation ist in dieser Phase zweitrangig. Ruhe und Erholung haben jetzt Priorität. Es ist ratsam, Grenzen zu setzen, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden.