Bin ich dazu verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich krankgeschrieben bin?

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Krankenstände erfordern keine Telefon- oder E-Mail-Reaktionen. Die Genesung hat oberste Priorität. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, während einer Arbeitsunfähigkeit auf Kommunikation zu reagieren, so Kessel.
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Bin ich verpflichtet, während der Krankschreibung ans Telefon zu gehen?

Eine Krankschreibung von einem Arzt dient dazu, Arbeitnehmern die notwendige Zeit für die Genesung von Krankheiten oder Verletzungen zu gewähren. Diese Zeit soll frei von Arbeitsverpflichtungen sein, einschließlich der Beantwortung von Telefonaten oder E-Mails.

Rechtliche Grundlage

Arbeitsrechtlich sind Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet, während einer Krankschreibung auf Anrufe oder Nachrichten ihres Arbeitgebers zu reagieren. Die meisten Arbeitsverträge enthalten keine Klauseln, die eine solche Verpflichtung festlegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (Az. 5 AZR 689/12) entschieden, dass Arbeitnehmer während einer Krankschreibung nicht zur Erreichbarkeit verpflichtet sind. Das Gericht begründete dies mit dem Zweck der Krankschreibung, der in erster Linie in der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers liege.

Gründe für die Befreiung von der Kommunikationspflicht

Während einer Krankschreibung haben Arbeitnehmer folgende Gründe, die sie von der Kommunikationspflicht befreien:

  • Medizinische Notwendigkeit: Die Genesung von einer Krankheit oder Verletzung erfordert Ruhe und Entspannung. Ständige Anrufe oder E-Mails können diesen Prozess stören.
  • Psychische Belastung: Krankschreibungen können auch auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sein. Die Beantwortung von Anrufen oder Nachrichten kann in solchen Fällen zusätzlichen Stress verursachen.
  • Datenschutz: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Privatsphäre, auch während einer Krankschreibung. Sie sind nicht verpflichtet, persönliche Daten wie ihre Adresse oder Telefonnummer während dieser Zeit weiterzugeben.

Ausnahmen

Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer möglicherweise verpflichtet sind, während einer Krankschreibung zu kommunizieren:

  • Notfälle: In dringenden Fällen, in denen die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährdet ist, können Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
  • Vereinbarungen im Vorfeld: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine begrenzte Kommunikationspflicht während einer Krankschreibung festlegen. Diese Vereinbarungen müssen jedoch klar und schriftlich formuliert sein.

Empfehlungen für Arbeitnehmer

Um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber mündlich oder schriftlich über Ihre Krankschreibung und die voraussichtliche Dauer.
  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten an: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der Sie in Notfällen erreichbar sind.
  • Erklären Sie Ihre Gründe: Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie während der Krankschreibung nicht zur Erreichbarkeit verpflichtet sind und dass Ruhe für Ihre Genesung unerlässlich ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet sind, während einer Krankschreibung ans Telefon zu gehen oder auf E-Mails zu reagieren. Die Genesung sollte Vorrang haben, und Arbeitnehmer haben das Recht auf Privatsphäre und Schutz vor unnötigem Stress. Ausnahmen können in Notfällen oder im Rahmen vorheriger Vereinbarungen gelten.