Wie wird Betriebsstrom abgerechnet?

4 Sicht

Die Heizungsanlage benötigt eigenen Betriebsstrom, der nicht mit dem Allgemeinstrom verrechnet werden darf. Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung separat und differenziert nach Verbrauch, nicht nach Miteigentumsanteilen. Eine korrekte Verteilung der Kosten ist somit zwingend.

Kommentar 0 mag

Betriebsstrom der Heizung: Korrekte Abrechnung und Vermeidung von Streitigkeiten

Die Heizungsanlage im Mehrfamilienhaus benötigt Strom, um zu funktionieren – den sogenannten Betriebsstrom. Dieser Stromverbrauch darf nicht einfach über den Allgemeinstrom abgerechnet werden, sondern muss gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) separat erfasst und den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden. Eine korrekte und transparente Abrechnung des Betriebsstroms ist essentiell, um Streitigkeiten unter den Bewohnern und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die HKVO schreibt vor, dass die Kosten für den Betriebsstrom verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Das bedeutet, wer mehr Wärme verbraucht, dem wird auch ein entsprechend höherer Anteil des Betriebsstroms zugerechnet. Eine Abrechnung basierend auf den Miteigentumsanteilen ist nicht zulässig.

Welche Komponenten fallen unter den Betriebsstrom?

Zum Betriebsstrom zählen alle elektrischen Verbraucher, die für den Betrieb der Heizungsanlage notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umwälzpumpen für Heizung und Warmwasser
  • Steuerungs- und Regeleinheiten
  • Brenner
  • Abgasventilatoren
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR)

Nicht zum Betriebsstrom gehören hingegen:

  • Beleuchtung des Heizungsraums
  • Stromverbrauch von externen Geräten im Heizungsraum (z.B. Waschmaschine des Hausmeisters)
  • Stromkosten für die zentrale Warmwasseraufbereitung (sofern diese separat erfasst wird)

Wie wird der Betriebsstrom korrekt erfasst?

Um den Betriebsstrom korrekt zu erfassen, sind in der Regel separate Stromzähler für die Heizungsanlage erforderlich. Diese Zähler müssen geeicht sein und regelmäßig überprüft werden. Die Kosten für die Installation und Wartung der Zähler sind Teil der Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden.

Verteilerschlüssel für den Betriebsstrom:

Die gängigste Methode zur Verteilung des Betriebsstroms ist die Anwendung des gleichen Verteilerschlüssels wie für die Heizkosten. Das bedeutet, dass der Betriebsstrom im Verhältnis zum individuellen Wärmeverbrauch abgerechnet wird. Dies gewährleistet eine gerechte Verteilung der Kosten.

Alternative: Pauschale Abrechnung?

In Ausnahmefällen, insbesondere bei kleinen Anlagen mit geringem Betriebsstromverbrauch, kann eine pauschale Abrechnung in Betracht gezogen werden. Diese muss jedoch im Mietvertrag oder in einer Vereinbarung mit den Eigentümern klar geregelt sein. Eine pauschale Abrechnung sollte transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit:

Die Abrechnung des Betriebsstroms muss für die Mieter oder Eigentümer transparent und nachvollziehbar sein. Die Abrechnungsunterlagen sollten detaillierte Informationen über den Gesamtverbrauch, den Verteilerschlüssel und die individuellen Kosten enthalten. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Experten, wie beispielsweise einen Energieberater oder einen Messdienstleister, hinzuzuziehen.

Fazit:

Die korrekte Abrechnung des Betriebsstroms ist ein wichtiger Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine transparente Vorgehensweise lassen sich Streitigkeiten vermeiden und eine gerechte Kostenverteilung gewährleisten. Eine Investition in separate Zähler und eine professionelle Abrechnung zahlt sich langfristig aus.