Wie viel Tagessätze bei Trunkenheit im Verkehr?

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Die Höhe der Strafe bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit Unfall hängt stark vom Einzelfall ab. Ein Ersttäter nach § 315c StGB erwartet in der Regel eine empfindliche Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich und einen längeren Führerscheinentzug. Zusätzliche Faktoren beeinflussen die Strafe maßgeblich.
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Trunkenheit am Steuer: Welche Strafen drohen und wie werden Tagessätze berechnet?

Ein Fahrfehler, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – unter Alkoholeinfluss kann dies schnell zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen führen. Doch welche Konsequenzen hat Trunkenheit im Straßenverkehr, insbesondere im Falle eines Unfalls? Wie hoch fällt die Strafe aus und wie werden die Tagessätze berechnet?

Der Artikel 315c des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Strafen für Trunkenheit im Verkehr mit Unfallfolge. Entgegen der landläufigen Meinung geht es hier nicht nur um verursachte Sach- oder Personenschäden, sondern bereits das bloße Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer reicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Selbst wenn nur ein Leitpfosten touchiert wird, kann dies als Unfall im Sinne des § 315c StGB gewertet werden.

Die Strafe für Trunkenheit im Verkehr mit Unfallfolge ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Promillewert: Je höher der Blutalkoholgehalt, desto härter die Strafe. Bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann eine Strafbarkeit gegeben sein. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.
  • Art und Schwere des Unfalls: Wurde lediglich ein Sachschaden verursacht oder wurden Personen verletzt? Kam es gar zu Todesfällen? Die Schwere der Folgen beeinflusst das Strafmaß erheblich.
  • Vorstrafen: Wurde der Fahrer bereits in der Vergangenheit wegen Verkehrsdelikten verurteilt, fällt die Strafe in der Regel höher aus.
  • Persönliche Verhältnisse des Täters: Hierbei spielen Faktoren wie Einkommen, Familienstand und etwaige Versorgungsverpflichtungen eine Rolle bei der Bemessung der Tagessätze.
  • Reue und Einsicht des Täters: Ein glaubwürdiges Geständnis und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, können sich strafmildernd auswirken.

Die Strafe setzt sich in der Regel aus einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug zusammen. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht dem Nettoeinkommen des Täters, das er an einem Tag durchschnittlich zur Verfügung hat. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und kann von 30 bis zu 180 Tagessätzen, in besonders schweren Fällen sogar darüber hinaus, reichen.

Beispiel: Verdient ein Täter netto 100 Euro pro Tag und wird zu 90 Tagessätzen verurteilt, beträgt die Geldstrafe 9.000 Euro.

Neben der Geldstrafe und dem Führerscheinentzug können weitere Sanktionen verhängt werden, wie z.B. die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer.

Fazit: Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Die Folgen können gravierend sein, sowohl für den Verursacher als auch für die Opfer. Die Strafen sind empfindlich und reichen von hohen Geldstrafen und Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Verantwortungsvolles Handeln im Straßenverkehr bedeutet: Finger weg vom Alkohol am Steuer!