Wie viel Steuern zahlt man, wenn man auswandert?

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Die deutsche Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus Deutschland. Nur wer weiterhin inländische Einkünfte generiert, bleibt steuerpflichtig. Ein dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland befreit in der Regel von der deutschen Einkommenssteuer. Ausländische Einkünfte unterliegen dann der jeweiligen ausländischen Steuergesetzgebung.

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Besteuerung bei Auswanderung aus Deutschland

Mit dem Wegzug aus Deutschland endet die deutsche Steuerpflicht grundsätzlich. Lediglich Personen, die weiterhin inländische Einkünfte erzielen, bleiben steuerpflichtig.

Einkommensbesteuerung

Ein dauerhafter Wohnsitzwechsel ins Ausland führt in der Regel zur Befreiung von der deutschen Einkommenssteuer. Dies gilt auch für Einkünfte aus einer früheren selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit in Deutschland.

Ausländische Einkünfte

Einkünfte, die nach der Auswanderung aus Deutschland erzielt werden, unterliegen der jeweiligen ausländischen Steuergesetzgebung. In vielen Ländern fallen Steuern auf Einkünfte wie Gehälter, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge an.

Progressionsvorbehalt

In bestimmten Fällen kann der sogenannte Progressionsvorbehalt greifen. Dieser kommt zum Tragen, wenn ausländische Einkünfte zu einer höheren Steuerbelastung in Deutschland führen würden, als wenn die gesamten Einkünfte in Deutschland erzielt worden wären. In diesem Fall werden die ausländischen Einkünfte zu einem fiktiven Steuersatz besteuert, um die Steuerprogression auszugleichen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bestehen zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und enthalten Regelungen zum Schutz vor Doppelbesteuerung.

Freibeträge und Steuerermäßigungen

Auch nach der Auswanderung können bestimmte Freibeträge und Steuerermäßigungen, die mit inländischen Einkünften verbunden sind, weiter geltend gemacht werden. Dies gilt beispielsweise für den Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und Sonderausgaben.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen von der Steuerpflicht nach der Auswanderung. Dazu gehören:

  • Fortführung einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Bezugsrechte aus einer deutschen Versorgungsordnung
  • Einkünfte aus deutscher Immobilienvermietung
  • Einkünfte aus Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften

Fazit

Die Steuerpflicht bei Auswanderung aus Deutschland hängt von den individuellen Umständen ab. Grundsätzlich endet die deutsche Steuerpflicht mit dem Wegzug ins Ausland. Allerdings können bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig vor der Auswanderung über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.