Wie viel kostet ein neuer Personalausweis, wenn er schon abgelaufen ist?

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Ein abgelaufener Personalausweis verursacht bei der Neuausstellung Kosten: Erwachsene zahlen 37 Euro für zehn Jahre Gültigkeit, Jugendliche unter 24 Jahren 22,80 Euro für sechs Jahre. Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder sogar einer vollständigen Befreiung. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

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Abgelaufener Personalausweis: Was kostet die Neuerteilung?

Ein abgelaufener Personalausweis bedeutet nicht nur den Verlust eines wichtigen Ausweisdokumentes, sondern auch die Notwendigkeit einer Neuausstellung – und damit verbundene Kosten. Die Höhe der Gebühr hängt dabei vom Alter des Antragstellers ab und kann durch finanzielle Bedürftigkeit beeinflusst werden.

Die Standardgebühren:

Erwachsene (ab 24 Jahre) zahlen für einen neuen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 37 Euro. Jugendliche unter 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren für 22,80 Euro. Diese Beträge stellen die bundesweit üblichen Gebühren dar. Kleinere regionale Abweichungen sind jedoch möglich.

Gebührenermäßigung und Befreiung:

Die Zahlung der Ausweisgebühr kann für Personen mit geringem Einkommen erheblich erleichtert werden. Eine Gebührenermäßigung oder sogar eine vollständige Befreiung ist in solchen Fällen möglich. Die Kriterien für eine solche Ermäßigung oder Befreiung sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und hängen von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Wie erhalte ich eine Gebührenermäßigung oder Befreiung?

Um eine Gebührenermäßigung oder Befreiung zu beantragen, müssen Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Meldebehörde informieren. Bringen Sie hierfür entsprechende Nachweise über Ihre finanziellen Verhältnisse mit, wie beispielsweise Einkommensnachweise, Steuerbescheide oder Sozialhilfe-Bescheide. Die Behörde wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung gewährt werden kann. Die benötigten Unterlagen und das genaue Verfahren können je nach Kommune variieren, daher ist eine vorherige Kontaktaufnahme empfehlenswert.

Zusätzliche Kosten:

Neben den eigentlichen Gebühren für den Personalausweis können im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Express-Verfahren gewünscht wird oder besondere Anforderungen an die Bearbeitung bestehen. Auch hier ist eine frühzeitige Information bei der zuständigen Behörde ratsam.

Fazit:

Die Kosten für die Neuerteilung eines abgelaufenen Personalausweises betragen in der Regel 37 Euro (Erwachsene) bzw. 22,80 Euro (Jugendliche). Personen mit geringem Einkommen sollten sich unbedingt über die Möglichkeiten einer Gebührenermäßigung oder -befreiung bei ihrer zuständigen Meldebehörde informieren. Eine frühzeitige Klärung der Kosten und des Verfahrens erspart Ihnen unnötigen Aufwand und Ärger.