Wie viel Geld gibt es bei Flugverspätung zurück?

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Bei erheblichen Flugverzögerungen oder -ausfällen greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Betroffene erhalten je nach Flugdistanz eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt oder der Flug annulliert wurde. Überbuchungen fallen ebenfalls darunter.
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Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen: So viel Geld gibt es zurück

Bei erheblichen Flugverspätungen oder -ausfällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.

EU-Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder in der EU landen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Diese Verordnung legt die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen fest.

Entschädigungshöhen

Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugdistanz ab:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km oder Flüge innerhalb der EU mit mehr als 1.500 km: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: 600 Euro

Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche

Um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Verspätung beträgt mindestens drei Stunden.
  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich.
  • Der Passagier hat sich rechtzeitig am Flughafen eingefunden.

Überbuchungen

Auch bei Überbuchungen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung entspricht der für Flugverspätungen vorgesehenen Entschädigung.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen keine Entschädigung gezahlt werden muss, beispielsweise bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Streiks.

Vorgehen bei Entschädigungsanträgen

Passagiere, die Anspruch auf Entschädigung haben, sollten sich so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft wenden. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen auf den Antrag zu antworten. Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung ablehnt oder die Entschädigungshöhe nicht akzeptabel ist, können Passagiere bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.

Fazit

Bei erheblichen Flugverspätungen oder -ausfällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Passagiere sollten sich bei berechtigten Ansprüchen so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft wenden.