Wie viel Entschädigung bei 2 Stunden Flugverspätung?

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Eine zweistündige Flugverspätung ist ärgerlich, berechtigt aber nach EU-Recht nicht zu finanzieller Entschädigung. Erst ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielflughafen besteht dieser Anspruch. Dies betrifft sowohl Direktflüge als auch Reisen mit Pauschalreiseanbietern. Weitere Rechte können dennoch bestehen.
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Zwei Stunden Verspätung: Ärgerlich, aber nicht automatisch entschädigungspflichtig

Eine zweistündige Flugverspätung ist frustrierend. Geplante Anschlüsse gehen möglicherweise flöten, wichtige Termine werden verpasst und der gesamte Urlaubsbeginn ist getrübt. Doch anders als viele annehmen, berechtigt eine Verspätung dieser Dauer nach EU-Recht nicht automatisch zu einer finanziellen Entschädigung durch die Fluggesellschaft.

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen und Verspätungen. Kernpunkt ist hier die Mindestverspätung von drei Stunden am Zielflughafen. Erst ab dieser Schwelle besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z.B. extremer Schneefall, terroristische Anschläge, Streik des Fluglotsenpersonals). Diese Regelung gilt sowohl für Direktflüge als auch für Flüge innerhalb einer Pauschalreise. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und kann zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier liegen.

Aber: Keine Entschädigung heißt nicht keine Rechte!

Auch bei einer zweistündigen Verspätung haben Sie als Passagier weiterhin Rechte gegenüber der Fluggesellschaft. Diese umfassen beispielsweise:

  • Verpflegung und Erfrischungen: Bei längeren Wartezeiten hat die Airline die Pflicht, für angemessene Verpflegung und Getränke zu sorgen. Die genaue Definition von “angemessen” hängt von der Dauer der Verspätung und den Umständen ab.
  • Hotelübernachtung: Bei einer Übernachtung aufgrund der Verspätung (z.B. wenn der Anschlussflug am nächsten Tag erst frühmorgens geht) muss die Fluggesellschaft für ein Hotelzimmer aufkommen.
  • Telefonate: Die Möglichkeit, kostenlose Telefonate führen zu können, um z.B. Angehörige über die Verspätung zu informieren.
  • Ersatztransport: Die Fluggesellschaft kann – falls möglich – einen Alternativflug anbieten, um die Verspätung zu kompensieren.

Wichtig ist die Dokumentation!

Um Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Sie die Verspätung akribisch dokumentieren. Bewahren Sie unbedingt Ihre Bordkarte, die Flugbuchung und alle Belege über entstandene Kosten (z.B. Hotelrechnung, Telefonrechnung) auf. Fotos oder Videos der Anzeigetafeln mit der Verspätungsankündigung können ebenfalls hilfreich sein.

Fazit: Eine zweistündige Flugverspätung ist zwar ärgerlich und verursacht Unannehmlichkeiten, rechtfertigt aber keine automatische finanzielle Entschädigung. Dennoch bleiben Ihnen diverse Rechte, die Sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Eine gute Dokumentation ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. Im Zweifel sollten Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle oder einen Anwalt wenden.