Wie viel bekomme ich von der GKK zurück?

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Bei der ÖGK erhalten Sie 80 % der tarifmäßigen Kosten für Zahnbehandlungen erstattet. Bedenken Sie jedoch, dass Wahlzahnärzte ihre Honorare selbst bestimmen können. Die tatsächlichen Kosten können daher erheblich über den Tarifbeträgen liegen. Informieren Sie sich vorab über die anfallenden Kosten, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

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Wie viel erstattet mir die GKK für meine Zahnbehandlung? – Ein Überblick und wichtige Hinweise

Die Frage nach der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKK), speziell die Gebietskrankenkasse (GKK), für Zahnbehandlungen ist für viele Menschen von großer Bedeutung. Es gibt keine pauschale Antwort, denn die Erstattungshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Behandlung, die gewählte Zahnarztpraxis (Wahlzahnarzt oder Kassenarzt) und die jeweilige GKK. Eine Aussage wie “80% Erstattung” ist daher zu vereinfacht und kann irreführend sein.

Im Gegensatz zur pauschalen Aussage im Prompt über die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) funktioniert das System der GKK in Deutschland anders. Die GKK erstattet im Regelfall einen Teil der Kosten für notwendige zahnärztliche Leistungen, die im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Wichtig ist hier der Begriff “notwendig”. Die GKK prüft die medizinische Notwendigkeit jeder einzelnen Leistung kritisch. Eine rein kosmetische Behandlung wird in der Regel nicht erstattet.

Welche Leistungen werden (teilweise) erstattet?

Die GKK übernimmt anteilig Kosten für:

  • Prophylaxe: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen und professionelle Zahnreinigungen werden anteilig erstattet, oftmals im Rahmen von Präventionsmaßnahmen. Der Umfang der Erstattung variiert je nach Alter und individueller Situation.
  • Therapie: Behandlungen von Karies, Parodontitis und anderen Zahn- und Mundkrankheiten werden ebenfalls anteilig erstattet. Hier spielen die Schwere der Erkrankung und der therapeutische Aufwand eine entscheidende Rolle.
  • Zahnersatz: Bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) ist die Erstattung deutlich komplizierter. Die GKK bezuschusst in der Regel einen Festzuschuss, der je nach Material und Art des Zahnersatzes variiert. Die Höhe des Zuschusses lässt sich anhand des festgelegten Festzuschusssystems der GKK ermitteln. Die Differenz zum tatsächlichen Behandlungspreis muss der Patient selbst tragen.
  • Kieferorthopädie: Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen ist abhängig vom Alter des Patienten und der medizinischen Notwendigkeit (z.B. kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen bei Kindern und Jugendlichen).

Wahlzahnarzt oder Kassenarzt?

Die Wahl des Zahnarztes beeinflusst die Erstattung. Bei einem Kassenarzt (mit Kassenzulassung) gelten die vertraglich vereinbarten Honorare. Bei einem Wahlzahnarzt kann der Zahnarzt seine Honorare selbst festlegen, die oft deutlich über den Kassensätzen liegen. Die GKK erstattet auch bei einem Wahlzahnarzt nur den anteiligen Betrag gemäß GOZ, die Differenz trägt der Patient.

Wie kann ich die Erstattungshöhe ermitteln?

Um die Erstattungshöhe für eine geplante Behandlung zu erfahren, sollten Sie:

  • Ihre GKK kontaktieren: Ein persönliches Beratungsgespräch klärt Ihre individuellen Möglichkeiten.
  • Einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt einholen: Dieser Voranschlag enthält die detaillierte Auflistung der geplanten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung des GKK-Anteils.
  • Die GOZ-Gebühren überprüfen: Mit Hilfe der GOZ können Sie die Preise mit den Kostenvoranschlägen vergleichen.

Zusammenfassend: Die Erstattungshöhe der GKK für Zahnbehandlungen ist nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt von vielen Faktoren ab und erfordert eine individuelle Beratung durch Ihre GKK und einen ausführlichen Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes. Eine frühzeitige Klärung der Kosten ist unerlässlich, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.