Wie läuft das mit dem Krankengeld nach 6 Wochen?

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Nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit greift das Krankengeld der Krankenkasse. Ab dem 43. Tag ersetzt es den Lohn, allerdings in reduzierter Höhe. Die finanzielle Absicherung besteht somit auch über den Zeitraum der Lohnfortzahlung hinaus. Eine rechtzeitige Beantragung ist ratsam.
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Krankengeld nach 6 Wochen: Was Sie wissen müssen, wenn die Lohnfortzahlung endet

Die Situation ist für viele Arbeitnehmer beunruhigend: Man ist krank, die ersten Wochen sind überstanden, aber die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers neigt sich dem Ende zu. Was passiert nach diesen sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit? Ab wann greift das Krankengeld, wie hoch ist es und wie beantragt man es? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Krankengeldes nach Ablauf der Lohnfortzahlung.

Der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld

In Deutschland haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen (42 Tagen). Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie aufgrund von Krankheit ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Nach Ablauf dieser Frist springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld.

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Das Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Das bedeutet, dass nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung der Anspruch auf Krankengeld beginnt. Wichtig ist: Die Arbeitsunfähigkeit muss durchgehend bestehen. Unterbrechungen können den Anspruch beeinflussen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das tatsächliche Krankengeld ist daher geringer als das bisherige Nettoeinkommen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld:

Um Krankengeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse: Sie müssen pflichtversichert oder freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
  • Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Ein Arzt muss Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen (sogenannter "gelber Schein"). Diese Bescheinigung muss der Krankenkasse und in der Regel auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
  • Keine anderweitigen Leistungen: Sie dürfen keine anderen Leistungen beziehen, die den Bezug von Krankengeld ausschließen, wie beispielsweise Übergangsgeld oder Rente.
  • Keine Verschuldung der Krankheit: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein (z.B. durch eine illegale Handlung).

Wie beantragt man Krankengeld?

Der Antrag auf Krankengeld ist in der Regel unkompliziert. Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
  2. Meldung an die Krankenkasse: Reichen Sie die Bescheinigung schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Krankenkassen bieten hierfür auch Online-Formulare an.
  3. Auskunft der Krankenkasse: Ihre Krankenkasse wird Ihnen in der Regel ein Formular zur detaillierten Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse zusenden. Füllen Sie dieses sorgfältig aus und reichen Sie es zusammen mit den geforderten Unterlagen (z.B. Lohnabrechnungen) ein.
  4. Prüfung und Entscheidung: Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung des Krankengeldes.

Wichtige Hinweise:

  • Rechtzeitige Antragstellung: Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so schnell wie möglich bei Ihrer Krankenkasse ein, um Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankengeldes zu vermeiden.
  • Information des Arbeitgebers: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre anhaltende Arbeitsunfähigkeit.
  • Mitwirkungspflicht: Seien Sie kooperativ und beantworten Sie die Fragen Ihrer Krankenkasse vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Dauer des Krankengeldbezugs: Das Krankengeld wird in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Fazit:

Das Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld zu kennen und den Antrag rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Sie kann Ihnen detaillierte Informationen und individuelle Beratung bieten.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen.