Wie lange kann man rückwirkend in die Rentenkasse einzahlen?

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Rückwirkende Rentenversicherungsbeiträge sind bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Die Beitragshöhe ist dabei flexibel und bewegt sich zwischen dem aktuellen Mindest- und dem vergangenen Höchstbeitrag. So lässt sich die Rentenlücke für das Vorjahr flexibel schließen.
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So lange können Sie rückwirkend in die Rentenkasse einzahlen

Bei Lücken im Rentenversicherungskonto kann eine rückwirkende Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll sein. Dadurch können fehlende Beitragszeiten ausgeglichen und die spätere Rente erhöht werden. Doch wie lange ist eine solche Nachzahlung überhaupt möglich?

Bis zum 31. März des Folgejahres

Rückwirkende Rentenversicherungsbeiträge können bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden. Dies gilt sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer. Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2023 eine Lücke im Versicherungsverlauf haben, können Sie die fehlenden Beiträge noch bis zum 31. März 2024 nachzahlen.

Flexible Beitragshöhe

Die Höhe der nachzuzahlenden Beiträge ist flexibel. Sie können zwischen dem aktuellen Mindestbeitrag und dem vergangenen Höchstbeitrag wählen. Der aktuelle Mindestbeitrag für 2023 beträgt 93 Euro pro Monat (für Selbstständige) bzw. 186 Euro pro Monat (für Arbeitnehmer). Der Höchstbeitrag lag im Jahr 2022 bei 1.390,70 Euro pro Monat (für Selbstständige) bzw. 2.781,40 Euro pro Monat (für Arbeitnehmer).

Lücken im Versicherungsverlauf schließen

Rückwirkende Einzahlungen können dazu dienen, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung entstehen. Durch die Nachzahlung können diese Zeiten als Beitragszeiten anerkannt werden und die Rente erhöhen.

Wichtig zu beachten:

  • Die Nachzahlung von Rentenbeiträgen ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung dazu.
  • Die nachgezahlten Beiträge werden nicht verzinst.
  • Rückwirkende Einzahlungen haben keinen Einfluss auf die bereits gezahlten Rentenbeiträge.
  • Für die Nachzahlung von Rentenbeiträgen können Gebühren anfallen.

Wenn Sie erwägen, rückwirkende Rentenbeiträge zu zahlen, sollten Sie sich von einem Rentenberater oder der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Sie können Ihnen dabei helfen, die für Sie optimale Lösung zu finden.