Wie lange darf ich als Deutscher in Thailand Leben?

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Deutsche Staatsbürger dürfen sich ohne Visum maximal 30 Tage in Thailand aufhalten. Innerhalb von 6 Monaten sind 90 Tage möglich. Für einen längeren Aufenthalt ist ein Visum erforderlich. Die Einreise selbst ist visumfrei.
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Aufenthaltsdauer für deutsche Staatsbürger in Thailand

Deutsche Staatsbürger können Thailand ohne Visum für bis zu 30 Tage besuchen. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten sind insgesamt 90 Tage erlaubt. Für einen Aufenthalt, der diese Dauer überschreitet, ist ein Visum erforderlich.

Visafreie Einreise

Die Einreise nach Thailand ist für Deutsche visafrei. Bei der Ankunft erhalten sie einen Stempel in ihren Reisepass, der ihnen einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gewährt. Dieser kann innerhalb von sechs Monaten für insgesamt 90 Tage verlängert werden.

Verlängerungen des visafreien Aufenthalts

Deutsche Staatsbürger können ihren visafreien Aufenthalt in Thailand bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Für eine erste Verlängerung von maximal 30 Tagen wird eine Gebühr von 1.900 THB erhoben. Eine zweite Verlängerung ist für weitere 30 Tage möglich, allerdings wird dann eine Gebühr von 3.800 THB fällig.

Visum für längere Aufenthalte

Für einen Aufenthalt in Thailand, der länger als 90 Tage dauert, ist ein Visum erforderlich. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die je nach Zweck des Aufenthalts und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer ausgestellt werden können. Die häufigsten Visaarten für deutsche Staatsbürger sind:

  • Touristenvisum (TR): Ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen und kann zweimal um jeweils 30 Tage verlängert werden.
  • Nicht-Einwanderungsvisum (NIE): Wird für bestimmte Zwecke wie Arbeit, Studium oder Investitionen ausgestellt. Die Aufenthaltsdauer variiert je nach Art des Visums.
  • Rentner-Visum (OA): Erlaubt Personen ab 50 Jahren mit einem regelmäßigen Einkommen aus Renten oder anderen Quellen einen unbefristeten Aufenthalt in Thailand.

Beantragung eines Visums

Visa für Thailand können bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Gebühren variieren je nach Art des Visums. Es wird empfohlen, sich für weitere Informationen an die zuständige thailändische Botschaft oder das Konsulat zu wenden.

Hinweise

  • Die thailändische Einwanderungsbehörde kann die Einreise oder Verlängerung des Aufenthalts aus verschiedenen Gründen verweigern.
  • Die Überschreitung des zulässigen Aufenthalts ist eine Straftat und kann zu Geldstrafen, Inhaftierung oder Abschiebung führen.
  • Es ist wichtig, sich vor der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren, da diese sich ändern können.
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