Wie hoch ist die Strafe bei 0,6 Promille?
Fahrt unter Alkoholeinfluss mit 0,6 Promille: Konsequenzen und Strafmaß
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar, je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK). Bei einer BAK von 0,6 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die jedoch mit empfindlichen Sanktionen verbunden sein kann.
Rechtliche Konsequenzen
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen bei einer BAK von 0,6 Promille folgende Konsequenzen:
- Bußgeld: Das Bußgeld beträgt in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.
- Punkte im Fahreignungsregister (FAER): Es werden zwei Punkte im FAER eingetragen.
- Fahrverbot: Ein Fahrverbot wird für die Dauer von einem bis drei Monaten angeordnet.
Einflussfaktoren auf das Strafmaß
Die Höhe der Strafe kann jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter:
- Vorstrafen: Bereits begangene Verkehrsverstöße können das Strafmaß verschärfen.
- Individuelle Umstände: Erschwerende oder mildernde Umstände, wie z. B. eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Notfallsituation, können berücksichtigt werden.
Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog für Fahrten unter Alkoholeinfluss sieht folgende gestaffelte Bußgelder vor:
- 0,5 bis 0,69 Promille: 500 Euro
- 0,7 bis 1,09 Promille: 1.000 Euro
- 1,1 bis 1,59 Promille: 1.500 Euro
- Ab 1,6 Promille: Straftatbestand
Fahreignungsregister (FAER)
Die Punkte im FAER werden für zwei Jahre eingetragen. Bei einer erneuten Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb dieser Frist drohen weitere Sanktionen, wie beispielsweise ein längeres Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot
Die Dauer des Fahrverbots wird im Einzelfall festgesetzt. Bei erstmaligen Verstößen wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Bei wiederholten Verstößen kann das Fahrverbot auf drei Monate verlängert werden.
Fazit
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einer BAK von 0,6 Promille kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ratsam, die Promillegrenze von 0,5 Promille nicht zu überschreiten, um Bußgelder, Punkte im FAER und ein Fahrverbot zu vermeiden.
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