Wie hoch ist die Strafe bei 0,6 Promille?

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Die Strafe bei 0,6 Promille Alkohol im Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab, inklusive Vorstrafen und individuellen Umständen. Es drohen in der Regel ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Fahrverbot. Die Höhe des Bußgeldes variiert, liegt aber in der Regel im dreistelligen Bereich. Ein Fahrverbot kann ein bis drei Monate betragen. Genaueres kann nur die zuständige Behörde nach Einzelfallprüfung feststellen.
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Fahrt unter Alkoholeinfluss mit 0,6 Promille: Konsequenzen und Strafmaß

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar, je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK). Bei einer BAK von 0,6 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die jedoch mit empfindlichen Sanktionen verbunden sein kann.

Rechtliche Konsequenzen

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen bei einer BAK von 0,6 Promille folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld: Das Bußgeld beträgt in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.
  • Punkte im Fahreignungsregister (FAER): Es werden zwei Punkte im FAER eingetragen.
  • Fahrverbot: Ein Fahrverbot wird für die Dauer von einem bis drei Monaten angeordnet.

Einflussfaktoren auf das Strafmaß

Die Höhe der Strafe kann jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, darunter:

  • Vorstrafen: Bereits begangene Verkehrsverstöße können das Strafmaß verschärfen.
  • Individuelle Umstände: Erschwerende oder mildernde Umstände, wie z. B. eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Notfallsituation, können berücksichtigt werden.

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog für Fahrten unter Alkoholeinfluss sieht folgende gestaffelte Bußgelder vor:

  • 0,5 bis 0,69 Promille: 500 Euro
  • 0,7 bis 1,09 Promille: 1.000 Euro
  • 1,1 bis 1,59 Promille: 1.500 Euro
  • Ab 1,6 Promille: Straftatbestand

Fahreignungsregister (FAER)

Die Punkte im FAER werden für zwei Jahre eingetragen. Bei einer erneuten Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb dieser Frist drohen weitere Sanktionen, wie beispielsweise ein längeres Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrverbot

Die Dauer des Fahrverbots wird im Einzelfall festgesetzt. Bei erstmaligen Verstößen wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Bei wiederholten Verstößen kann das Fahrverbot auf drei Monate verlängert werden.

Fazit

Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einer BAK von 0,6 Promille kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ratsam, die Promillegrenze von 0,5 Promille nicht zu überschreiten, um Bußgelder, Punkte im FAER und ein Fahrverbot zu vermeiden.

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