Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung von 3 Stunden?

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Drei Stunden Verspätung? Innerhalb der EU erhalten betroffene Fluggäste je nach Flugdistanz eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Zusätzlich sind die Airlines verpflichtet, für Verpflegung am Flughafen zu sorgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastverordnung.

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Flugverspätung von 3 Stunden: Ihr Recht auf Entschädigung in der EU

Eine Flugverspätung ist ärgerlich, besonders wenn sie Stunden dauert. Aber wussten Sie, dass Sie in der Europäischen Union und bei Flügen von/nach der EU unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung haben? Dieser Artikel klärt auf, wann und wie Sie bei einer Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr eine Entschädigung geltend machen können.

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – Ihr Schutzschild

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie gilt für:

  • Flüge, die innerhalb der EU starten.
  • Flüge, die in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei 3 Stunden Verspätung?

Bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr an Ihrem Zielflughafen haben Sie in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

  • 250 Euro: für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 Euro: für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km innerhalb der EU sowie für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 Euro: für alle Flüge über 3.500 km außerhalb der EU

Achtung: “Außergewöhnliche Umstände” können den Anspruch mindern

Es gibt allerdings Ausnahmen. Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung auf sogenannte “außergewöhnliche Umstände” zurückzuführen ist. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unwetter: Starke Stürme, Blitzeis oder andere extreme Wetterbedingungen.
  • Politische Instabilität: Krieg, Terrorismus oder Unruhen.
  • Streik des Flughafenpersonals (außerhalb der Airline): Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal.
  • Sicherheitsrisiken: Unerwartete Sicherheitsbedenken.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Airline beweisen muss, dass diese außergewöhnlichen Umstände tatsächlich vorlagen und die Verspätung direkt verursacht haben. Technische Defekte am Flugzeug gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände.

Zusätzlich zur Entschädigung: Ihre Betreuungsansprüche

Unabhängig von der Entschädigungshöhe haben Sie ab einer bestimmten Verspätungsdauer Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft:

  • 2 Stunden Verspätung: Bei Flügen bis 1.500 km.
  • 3 Stunden Verspätung: Bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km.
  • 4 Stunden Verspätung: Bei Flügen über 3.500 km.

Diese Betreuungsleistungen umfassen:

  • Verpflegung: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Hotelunterbringung: Falls eine Übernachtung erforderlich ist.
  • Transport zum Hotel: Und zurück zum Flughafen.
  • Zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails: Zur Information Ihrer Angehörigen oder Geschäftspartner.

Wie Sie Ihre Entschädigung und Betreuungsleistungen geltend machen

  1. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Flugtickets, Bordkarten und Nachweise über entstandene Ausgaben (z.B. für Mahlzeiten).
  2. Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft: Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft und fordern Sie schriftlich Ihre Entschädigung und Betreuungsleistungen ein.
  3. Fristen beachten: Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach Land unterschiedlich sein. Informieren Sie sich über die geltenden Fristen.
  4. Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag ablehnt oder nicht reagiert, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, eine Fluggastrecht-Organisation oder einen Anwalt wenden. Es gibt auch spezialisierte Online-Portale, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen können (oft gegen eine Erfolgsprovision).

Fazit

Eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr kann Ihnen in der EU Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen verschaffen. Kennen Sie Ihre Rechte und scheuen Sie sich nicht, diese geltend zu machen. Informieren Sie sich gründlich und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Experten beraten. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer Flugverspätung fair behandelt werden.