Wer zahlt bei Unfall, wenn beide schuld sind?
Wer zahlt bei einem Unfall, wenn beide Schuld tragen?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Noch komplizierter wird es, wenn beide Beteiligten eine Mitschuld tragen. Wer kommt dann für die entstandenen Kosten auf? Die einfache Antwort: Beide. Doch die Verteilung der Kosten ist nicht immer so einfach wie eine 50/50-Aufteilung. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zur Haftungsverteilung bei geteilter Schuld.
Die Quotenverteilung – ein komplexes Verfahren
Bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten ermittelt die Polizei oder – bei größeren Schäden – ein von den Versicherungen beauftragter Sachverständiger den genauen Unfallhergang. Dabei wird die Schuldfrage geklärt und eine prozentuale Haftungsquote festgelegt. Diese Quote gibt an, zu welchem Anteil jeder Beteiligte für den Unfall verantwortlich ist. Die gängigste Aufteilung ist 50/50, was bedeutet, dass beide Fahrer zu gleichen Teilen haften. Es gibt aber auch Fälle mit 70/30, 80/20 oder anderen Verhältnissen. Selbst eine 90/10-Quote ist möglich, zeigt aber, dass selbst bei scheinbar eindeutiger Schuldverteilung dem "Hauptverursacher" oft ein gewisser Anteil an der Vermeidbarkeit des Unfalls zugeschrieben wird.
Wie die Kosten aufgeteilt werden
Die festgelegte Haftungsquote bestimmt, welcher Anteil der Gesamtkosten von welcher Versicherung übernommen wird. Bei einer 50/50-Quote zahlt jede Versicherung die Hälfte der Schäden beider Beteiligten. Bei einer 70/30-Quote übernimmt die Versicherung des Fahrers mit 70% Schuldanteil 70% seiner eigenen und 70% der gegnerischen Schäden. Die Versicherung des anderen Fahrers trägt die restlichen 30%.
Konkrete Beispiele:
- Beispiel 1: 50/50-Quote. Fahrer A und Fahrer B verursachen einen Unfall. Beide haben einen Schaden von je 5.000€. Die Versicherungen zahlen jeweils 2.500€ an den jeweils anderen Fahrer.
- Beispiel 2: 70/30-Quote. Fahrer A (70% Schuld) hat einen Schaden von 7.000€, Fahrer B (30% Schuld) einen Schaden von 3.000€. Die Versicherung von Fahrer A zahlt 4.900€ an Fahrer A (70% von 7.000€) und 900€ an Fahrer B (30% von 3.000€). Die Versicherung von Fahrer B zahlt 2.100€ an Fahrer A (30% von 7.000€) und 2.100€ an Fahrer B (70% von 3.000€).
Was passiert mit der eigenen Versicherungsprämie?
Auch wenn die gegnerische Versicherung einen Teil des Schadens übernimmt, wirkt sich der Unfall in der Regel negativ auf die eigene Schadenfreiheitsklasse aus. Die Prämie kann im Folgejahr steigen.
Streitigkeiten über die Haftungsquote
Sind die Beteiligten mit der Haftungsverteilung nicht einverstanden, können sie dieser widersprechen. Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten im direkten Austausch mit den Versicherungen klären. In manchen Fällen kann ein Anwalt hinzugezogen werden oder gar eine Klage notwendig sein. Dies erhöht den Aufwand und die Kosten, weshalb eine gütliche Einigung immer anzustreben ist.
Fazit:
Bei einem Unfall mit geteilter Schuld ist die Haftungsverteilung ein komplexes Verfahren. Die Versicherungen ermitteln die Schuldquote und übernehmen die Kosten anteilig. Die Quote wirkt sich auch auf die eigene Versicherungsprämie aus. Im Streitfall sollte zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung mit den Versicherungen zu finden.
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