Wer zahlt bei selbstverschuldetem Wasserschaden?
Wer haftet bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden?
Wasserschäden können im Haushalt schnell entstehen und hohe Kosten verursachen. Besonders ärgerlich ist es, wenn man den Schaden selbst verschuldet hat. Doch keine Sorge: In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab
Verursacht man fahrlässig einen Wasserschaden am Eigentum Dritter, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Sie deckt die Kosten für die Reparatur sowie für den daraus resultierenden Schaden ab. Ist beispielsweise durch einen geplatzten Schlauch das Parkett des Nachbarn beschädigt worden, muss die Haftpflichtversicherung für den Austausch aufkommen.
Schutz vor finanziellen Folgen
Die Haftpflichtversicherung schützt den Verursacher somit vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Wasserschadens. Denn gerade bei größeren Schäden können die Kosten schnell in die Tausende Euro gehen. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Regulierung des Schadens und erspart dem Verursacher hohe Ausgaben.
Eigenbeteiligung möglich
Allerdings ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung eine Eigenbeteiligung verlangt. Diese beträgt in der Regel einige Hundert Euro und muss vom Verursacher selbst getragen werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Zusammengefasst: Verursacht man fahrlässig einen Wasserschaden, tritt die private Haftpflichtversicherung in Kraft und übernimmt die entstandenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung kann jedoch anfallen. Es ist daher ratsam, sich die genauen Versicherungsbedingungen vorab durchzulesen. So kann man im Schadensfall sicher sein, dass man finanziell abgesichert ist.
#Selbstverschulden#Versicherung#WasserschadenKommentar zur Antwort:
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