Wer muss die Satellitenschüssel bezahlen?

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Die Kosten für die Installation und den Betrieb einer Satellitenschüssel trägt der Mieter selbst. Ein bestehender Fernsehanschluss wird nicht vorausgesetzt. Die Anbringung bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Vermieters, jedoch nicht der Kostenübernahme.
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Satellitenschüssel: Wer trägt die Kosten? Mieter oder Vermieter?

Die Frage nach den Kosten für eine Satellitenschüssel stellt sich immer wieder im Kontext des Mietrechts. Klar ist: Der Mieter, der sich einen unabhängigen Satellitenempfang wünscht, trägt grundsätzlich alle Kosten selbst – sowohl für die Anschaffung und Installation der Anlage, als auch für den laufenden Betrieb (Abogebühren etc.). Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein herkömmlicher Kabel- oder Antennenanschluss im Mietverhältnis vorhanden ist. Ein bestehender Fernsehanschluss beeinflusst die Kostenfrage für die Satellitenschüssel in keiner Weise.

Die Installation einer Satellitenschüssel ist zwar ein Eingriff in die Mietsache, aber grundsätzlich im Rahmen der im Mietvertrag implizit zugestandenen Nutzung des Mietobjektes zulässig. Allerdings ist die Zustimmung des Vermieters für die Anbringung der Schüssel in der Regel erforderlich. Diese Zustimmung kann der Vermieter jedoch nicht an die Bedingung einer Kostenübernahme knüpfen. Er darf die Installation nicht verbieten, solange die Anbringung fachgerecht erfolgt, den optischen Eindruck des Gebäudes nicht erheblich beeinträchtigt (z.B. durch unschöne Verkabelung oder zu große Schüssel) und keine baulichen Veränderungen am Gebäude selbst notwendig sind.

Ein Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die Anbringung der Satellitenschüssel z.B. die Statik des Gebäudes gefährden würde oder den Brandschutz beeinträchtigen könnte. In solchen Fällen müsste der Mieter einen anderen Empfangsort suchen oder auf den Satellitenempfang verzichten. Wichtig ist jedoch, dass die Ablehnung der Zustimmung durch den Vermieter begründet sein muss und nicht willkürlich erfolgen darf.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Mieter trägt die gesamten Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb der Satellitenschüssel. Die Zustimmung des Vermieters zur Anbringung ist in der Regel erforderlich, jedoch nicht die Übernahme der Kosten durch den Vermieter. Ein etwaiger Rechtsstreit sollte mit der Hilfe eines Mietrechtsexperten geklärt werden, insbesondere wenn der Vermieter die Zustimmung ohne triftigen Grund verweigert. Ein schriftlicher Antrag an den Vermieter zur Anbringung der Satellitenschüssel, der die fachgerechte Ausführung und die Unbedenklichkeit für das Gebäude versichert, ist empfehlenswert. So kann man eventuellen Streitigkeiten vorbeugen.