Wer hat Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung oder -annullierung: Wann steht mir Geld zu?
Fliegen ist bequem und schnell – doch was passiert, wenn der Flug Verspätung hat oder gar annulliert wird? Dank der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 225/2004 haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Doch wer genau hat Anspruch und wann greift diese Regelung? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung:
Nicht jede Verspätung oder Annullierung berechtigt automatisch zu einer Entschädigung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Abflug innerhalb der EU oder Ankunft in der EU mit einer EU-Airline: Die Verordnung gilt für Flüge, die in einem EU-Mitgliedstaat starten oder in einem EU-Mitgliedstaat landen, sofern die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Liegen sogenannte “außergewöhnliche Umstände” vor, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dazu zählen unter anderem:
- Extremes Wetter: Schwere Stürme, Schneechaos, Vulkanaschewolken.
- Streiks: Insbesondere Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung.
- Politische Instabilität: Krieg, Terroranschläge.
- Unerwartete Sicherheitsrisiken: Bombendrohungen.
- Medizinische Notfälle an Bord.
- Rechtzeitige Information durch die Airline: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Passagiere über die Verspätung oder Annullierung sowie deren Gründe zu informieren.
- Ersatzflug: Bei Annullierung muss die Airline einen Ersatzflug anbieten oder die Kosten für die Rückerstattung des Tickets übernehmen.
Die Höhe der Ausgleichszahlung:
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung am Zielflughafen:
- Kurzstrecke (bis 1500 km): 250 Euro bei mehr als 3 Stunden Verspätung.
- Mittelstrecke (1500 km – 3500 km): 400 Euro bei mehr als 3 Stunden Verspätung.
- Langstrecke (über 3500 km): 600 Euro bei mehr als 4 Stunden Verspätung.
Wichtige Hinweise:
- Beweismittel sichern: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Informationen zur Verspätung/Annullierung. Fotos und Zeugenaussagen können ebenfalls hilfreich sein.
- Fristen beachten: Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche variiert je nach nationaler Gesetzgebung. In Deutschland beträgt sie in der Regel drei Jahre.
- Unterstützung durch Fluggastportale: Es gibt zahlreiche Online-Portale, die Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.
Fazit:
Bei Flugverspätungen oder -annullierungen haben Fluggäste unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die genaue Prüfung der Voraussetzungen und die Dokumentation der Flugdaten sind entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen!
#Anspruch#Ausgleichszahlung#BerechtigungKommentar zur Antwort:
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