Welche Rückerstattung kann ich bekommen, wenn mein Flug annulliert wurde?

5 Sicht

Flug annulliert? Kein Problem! Erstattung des Ticketpreises oder Umbuchung sind möglich. Bei kurzfristiger Absage unter zwei Wochen droht zudem eine Entschädigung bis 600 Euro – außer außergewöhnliche Umstände lagen vor. Informieren Sie sich über Ihre Rechte!

Kommentar 0 mag

Flug annulliert – Was steht mir zu? Ihre Rechte im Überblick

Ein annullierter Flug ist ärgerlich. Ob Geschäftsreise oder lang ersehnter Urlaub, plötzlich steht alles auf dem Spiel. Doch Passagiere sind nicht schutzlos. Die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Ihre Rechte und legt fest, welche Ansprüche Sie im Falle einer Flugannullierung haben.

Kernansprüche bei Flugannullierung:

Grundlegend haben Sie im Falle einer Flugannullierung die Wahl zwischen zwei Optionen:

  1. Erstattung des Ticketpreises: Sie können sich den vollen Ticketpreis für den annullierten Flug erstatten lassen. Dies beinhaltet auch die Kosten für nicht angetretene Anschlussflüge, sofern diese als Teil einer Buchung betrachtet wurden.
  2. Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten. Dies kann eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug der gleichen Airline sein oder, falls verfügbar, eine Umbuchung auf einen Flug einer anderen Fluggesellschaft. Die Umbuchung muss unter vergleichbaren Transportbedingungen erfolgen.

Zusätzlich zur Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung:

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt:

  • 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 Euro bei allen Flügen über 3.500 Kilometer

Wichtige Faktoren für den Anspruch auf Entschädigung:

  • Zeitpunkt der Benachrichtigung: Entscheidend ist, wann Sie über die Annullierung informiert wurden.
    • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum benachrichtigt wurden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung.
    • Wurden Sie mehr als 14 Tage vorher informiert, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
  • Angebote für alternative Beförderung: Wurde Ihnen ein alternativer Flug angeboten, der es Ihnen ermöglichte, nicht viel später als geplant anzukommen, kann der Entschädigungsanspruch reduziert oder sogar ganz entfallen. Die genauen Zeiträume hängen von der Flugdistanz ab.
  • Außergewöhnliche Umstände (“Höhere Gewalt”): Wenn die Flugannullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die von der Fluggesellschaft nicht beeinflusst werden konnten (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks von Fluglotsen), entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss jedoch nachweisen, dass die Annullierung tatsächlich auf solche Umstände zurückzuführen ist. Technische Defekte an Flugzeugen sind in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände.

Was Sie tun sollten, wenn Ihr Flug annulliert wurde:

  1. Ruhe bewahren: Auch wenn die Situation stressig ist, bleiben Sie ruhig und freundlich.
  2. Informationen einholen: Fragen Sie das Personal der Fluggesellschaft nach den Gründen für die Annullierung und Ihren Optionen (Umbuchung, Erstattung, Entschädigung). Lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.
  3. Alternativen prüfen: Recherchieren Sie selbst nach alternativen Flügen, falls die Airline keine zufriedenstellenden Optionen anbietet.
  4. Kosten dokumentieren: Sammeln Sie Belege für alle entstandenen Kosten (z.B. Hotel, Verpflegung, Transport), die durch die Annullierung entstanden sind.
  5. Ansprüche geltend machen: Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft, um Ihre Ansprüche (Erstattung, Entschädigung) geltend zu machen. Setzen Sie eine Frist für die Bearbeitung.
  6. Unterstützung suchen: Wenn die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche ablehnt oder nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt wenden. Es gibt auch spezialisierte Fluggastrechteportale, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Falle einer Flugannullierung haben Sie gute Chancen auf Erstattung, Umbuchung oder sogar Entschädigung. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und setzen Sie diese konsequent durch. Lassen Sie sich nicht von der Fluggesellschaft abwimmeln!