Welche Nachweise darf der Vermieter verlangen?
Welche Nachweise darf der Vermieter wirklich verlangen? Ein Überblick für Mieter und Vermieter
Die Wohnungssuche ist oft ein Wettlauf gegen die Zeit. Doch bevor man den Mietvertrag unterschreibt, steht meist noch ein Hürdenlauf bevor: die Vorlage diverser Dokumente beim Vermieter. Doch welche Nachweise darf der Vermieter wirklich verlangen und wo sind die Grenzen des Zumutbaren? Ein detaillierter Blick auf die gängigsten Forderungen.
Das berechtigte Interesse des Vermieters: Bonitätsprüfung und Risikominimierung
Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, sich vor Mietnomaden, Zahlungsunfähigkeit und Beschädigungen der Mietsache zu schützen. Daher ist es verständlich, dass sie vorab Informationen über den potenziellen Mieter einholen. Diese Informationen dienen im Wesentlichen dazu, die Bonität des Mietinteressenten zu prüfen und das finanzielle Risiko für den Vermieter zu minimieren.
Die gängigsten Nachweise im Detail:
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Identitätsnachweis: Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist in der Regel unproblematisch und dient der eindeutigen Identifizierung des Mietinteressenten. Der Vermieter hat das Recht, die Personalien zu überprüfen.
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Selbstauskunft: Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen, in dem der Mietinteressent Angaben zu seiner Person, seinem Beruf, seinem Einkommen und seinen finanziellen Verhältnissen macht. Achtung: Hier gilt es, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Nicht alle Fragen müssen beantwortet werden. Unzulässig sind beispielsweise Fragen nach Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Religion oder Krankheiten. Fragen nach Insolvenzverfahren oder laufenden Betreibungen sind hingegen zulässig, da sie die finanzielle Situation des Mietinteressenten betreffen.
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Einkommensnachweise: Vermieter dürfen in der Regel Einkommensnachweise der letzten drei Monate verlangen. Diese dienen dazu, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mieters zu überprüfen und sicherzustellen, dass er die Miete dauerhaft bezahlen kann. Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind die gängigsten Nachweise. Bei Selbstständigen können Gewinn- und Verlustrechnungen oder Steuerbescheide gefordert werden.
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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Diese Bescheinigung wird vom vorherigen Vermieter ausgestellt und bestätigt, dass der Mieter seine Mietzahlungen stets pünktlich und vollständig geleistet hat. Es ist ratsam, diese Bescheinigung bereits vor der Wohnungsbesichtigung anzufordern, um sie bei Interesse direkt vorlegen zu können. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf Ausstellung dieser Bescheinigung durch den vorherigen Vermieter.
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Schufa-Auskunft: Die Schufa-Auskunft gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Mietinteressenten. Der Vermieter darf eine Schufa-Auskunft verlangen, allerdings muss er dem Mietinteressenten die Möglichkeit geben, die Auskunft selbst einzuholen und vorzulegen. Viele Vermieter akzeptieren mittlerweile auch eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft, die den Vermieter lediglich über positive oder negative Einträge informiert, ohne detaillierte Informationen preiszugeben.
Die Mietkaution: Zusätzliche Absicherung für den Vermieter
Die Mietkaution dient als zusätzliche Sicherheit für den Vermieter und wird in der Regel vor dem Einzug fällig. Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution inklusive Zinsen an den Mieter zurückgezahlt, sofern keine offenen Forderungen des Vermieters bestehen (z.B. aufgrund von Beschädigungen der Mietsache oder ausstehenden Mietzahlungen).
Was Vermieter NICHT verlangen dürfen:
- Bürgschaft: Die Forderung nach einer Bürgschaft ist in der Regel unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Bürgschaft von den Eltern für ein studierendes Kind.
- Vorlage von Kontoauszügen: Der Vermieter darf keine Kontoauszüge verlangen, da diese sensible Informationen enthalten.
- Gesundheitszeugnisse oder ärztliche Atteste: Diese sind grundsätzlich irrelevant für das Mietverhältnis.
- Unverhältnismäßige Anzahl von Nachweisen: Die geforderten Nachweise müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Miethöhe und dem damit verbundenen Risiko stehen.
Fazit:
Vermieter haben ein berechtigtes Interesse an der Absicherung des Mietverhältnisses. Mieter sollten sich jedoch ihrer Rechte bewusst sein und wissen, welche Nachweise zulässig sind und welche nicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um unangemessenen Forderungen des Vermieters entgegenzutreten. Eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist jedoch in jedem Fall der Schlüssel zu einem erfolgreichen Mietverhältnis.
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