Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

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Nicht auf den Mieter umlegbar sind:

  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Verwaltungskosten
  • Bestimmte Versicherungen
  • Kosten für Brand-/Rauchmelder-Einbau
  • Einmalige Reinigung
  • Gartenneuanlage/Geräte
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Also, mal ehrlich, welche Kosten darf der Vermieter denn NICHT einfach auf mich abwälzen? Manchmal hab ich das Gefühl, die versuchen alles Mögliche reinzudrücken! Zum Glück gibt’s da klare Regeln.

Instandhaltung und Reparaturen? Geht’s noch?! Wenn die Heizung kaputt ist, ist das doch nicht mein Problem! Oder wenn der Wasserhahn tropft… Nee, echt nicht. Erinnert mich an meine alte Wohnung, da war ständig irgendwas. Musste ständig dem Vermieter hinterhertelefonieren. Nervig!

Verwaltungskosten? Was soll das denn überhaupt sein? Für’s Däumchendrehen? Auch Fehlanzeige! Bleibt schön beim Vermieter. Genauso wie bestimmte Versicherungen, hab ich gehört. Welche genau, weiß ich jetzt nicht auswendig, aber gut zu wissen, dass es da welche gibt, die ich nicht zahlen muss.

Brandmelder? Okay, die sind wichtig. Aber die Kosten für den Einbau? Nope. Das muss der Vermieter schon selbst übernehmen. Finde ich zumindest. Ist ja schließlich für die Sicherheit der ganzen Bude.

Und was ich echt krass finde: Einmalige Reinigung! Hallo? Will der etwa, dass ich beim Auszug nochmal die ganze Wohnung putze, nachdem ich schon jahrelang Miete gezahlt hab? Undenkbar! Genauso wie die Gartenneuanlage. Wenn der Vermieter einen schicken Garten will, soll er ihn sich doch selbst anlegen… und seine Gartengeräte auch selbst bezahlen! Wo kämen wir denn da hin?

Also, merkt euch: Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskram, manche Versicherungen, Brandmelder-Einbau, Reinigung, Garten… Alles Sachen, die der Vermieter selbst zahlen muss. Nicht vergessen, Leute! Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen! Und wenn man sich unsicher ist, einfach mal nachfragen, bei so Mieterschutzvereinen oder so. Sicher ist sicher, oder?

#Instandhaltung #Mieterkosten #Nicht Umlegbar