Was passiert nach Ablauf der Sperrfrist?

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Eine erloschene Fahrerlaubnis erfordert einen neuen Antrag. Die Sperrfrist, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern kann, ist dann abgelaufen. Der Prozess zur Wiedererlangung des Führerscheins muss eingeleitet werden.
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Was geschieht nach Ablauf der Sperrfrist eines Führerscheins?

Wenn die Sperrfrist für einen entzogenen Führerschein abläuft, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann, kann der Betroffene den Prozess zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einleiten.

Erforderliche Schritte:

Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Betroffene folgende Schritte unternehmen:

  • Neuen Antrag stellen: Ein neuer Führerscheinantrag muss bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.
  • Fahreignungsbegutachtung (FSB): In der Regel muss eine Fahreignungsbegutachtung (FSB) durchgeführt werden, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen. Die FSB umfasst in der Regel medizinische, psychologische und verkehrspsychologische Untersuchungen.
  • Theoretische und praktische Prüfungen: Je nach den Anforderungen der Führerscheinklasse müssen möglicherweise theoretische und praktische Fahrprüfungen abgelegt werden.

Ausnahmen:

In bestimmten Fällen kann der Führerschein ohne weitere Prüfungen wiedererlangt werden, wenn:

  • Die Sperrfrist nur wegen einer geringen Anzahl von Punkten verhängt wurde.
  • Der Führerschein aufgrund einer medizinischen Einschränkung entzogen wurde und diese Einschränkung nun nicht mehr besteht.

Dauer des Verfahrens:

Die Dauer des Verfahrens zur Wiedererlangung des Führerscheins kann je nach Einzelfall variieren. Faktoren wie die Länge der Sperrfrist und die Ergebnisse der Fahreignungsbegutachtung können die Bearbeitungszeit beeinflussen.

Wichtig:

  • Es ist unerlässlich, den Prozess zur Wiedererlangung des Führerscheins so schnell wie möglich einzuleiten, da die Bearbeitungszeit lang sein kann.
  • Die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheins können je nach den erforderlichen Prüfungen und Untersuchungen variieren.
  • Die Erfüllung aller Anforderungen stellt nicht automatisch die Wiedererlangung des Führerscheins sicher. Die zuständige Führerscheinstelle trifft die endgültige Entscheidung auf der Grundlage des gesamten Antrags und der Ergebnisse der Untersuchungen.
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