Was für Gelder stehen mir als Schwangere zu?

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Als werdende Mutter steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu, um Ihren Lebensstandard während des Mutterschutzes zu sichern. Dieses Geld, bis zu 13 Euro täglich bei gesetzlicher Versicherung, wird nach Vorlage der ärztlichen Geburtsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Es soll Ihnen ermöglichen, sich auf die bevorstehende Geburt und die erste Zeit mit Ihrem Kind zu konzentrieren.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema umfassender und individueller angeht, um Überschneidungen mit anderen Inhalten zu vermeiden:

Schwanger? Diese finanziellen Hilfen stehen Ihnen zu!

Die freudige Nachricht einer Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich – und oft auch Fragen zur finanziellen Absicherung. Als werdende Mutter in Deutschland haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Ihnen in dieser besonderen Zeit helfen sollen. Ein Überblick:

1. Mutterschaftsgeld: Ihr Einkommen während des Mutterschutzes

Das Mutterschaftsgeld ist wahrscheinlich die bekannteste Leistung. Es soll Ihr Einkommen während des Mutterschutzes sichern, der in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Die Höhe hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem bisherigen Einkommen ab:

    • Gesetzlich Versicherte: Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag. Liegt Ihr Nettogehalt höher, zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
    • Privat Versicherte: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist oft in Ihrer Police festgelegt. Es kann sein, dass Sie einen Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen müssen.
    • Selbstständige: Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt.
  • Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

    • Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin.
    • Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
    • Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann die notwendigen Formulare für den Antrag zukommen lassen.

2. Elterngeld: Finanzielle Unterstützung nach der Geburt

Das Elterngeld soll es Ihnen ermöglichen, sich nach der Geburt Ihres Kindes vorrangig um die Betreuung zu kümmern. Es ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.

  • Wie hoch ist das Elterngeld? In der Regel beträgt das Elterngeld 65 bis 100 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab. Für Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern gibt es Zuschläge.
  • Wie lange wird Elterngeld gezahlt? Sie können Basiselterngeld für maximal 12 Monate beziehen. Wenn auch der Partner Elterngeld beantragt und seine Arbeitszeit reduziert, verlängert sich der Bezugszeitraum auf 14 Monate (Partnermonate). Es gibt auch die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beziehen, das in halber Höhe, aber doppelt so lange gezahlt wird.
  • Wo beantrage ich Elterngeld? Elterngeld wird bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt. Die Antragsformulare und Informationen finden Sie online oder bei Ihrer Kommune.

3. Kindergeld: Unterstützung für die laufenden Kosten

Das Kindergeld ist eine monatliche Leistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird. Es soll die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes decken.

  • Wie hoch ist das Kindergeld? Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig angepasst. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Wie lange wird Kindergeld gezahlt? Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausbildung, Studium) kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden.
  • Wo beantrage ich Kindergeld? Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

4. Weitere finanzielle Hilfen:

  • Erstattung von Hebammenleistungen: Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett.
  • Zuschuss zur Babyerstausstattung: In bestimmten Fällen können Sie einen Zuschuss zur Babyerstausstattung beantragen, z.B. bei Bezug von Bürgergeld oder geringem Einkommen.
  • Wohngeld: Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie Wohngeld beantragen, um Ihre Wohnkosten zu senken.
  • Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.

Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Leistungen und stellen Sie die Anträge frühzeitig, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Die genauen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten können je nach Bundesland variieren. Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Krankenkasse, der Elterngeldstelle oder anderer Beratungsstellen.

Ich hoffe, dieser Artikel hilft Ihnen weiter! Alles Gute für Ihre Schwangerschaft!