Was darf mein alter Arbeitgeber meinen neuen Arbeitgeber erzählen?
Was darf mein alter Arbeitgeber meinem neuen Arbeitgeber erzählen?
Der Wechsel des Arbeitsplatzes ist ein aufregender, aber auch sensibler Prozess. Dabei stellt sich oft die Frage, welche Informationen der alte Arbeitgeber an den neuen weitergeben darf. Die gute Nachricht: Ihr Datenschutz ist gesetzlich geschützt. Ihr ehemaliger Arbeitgeber darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine persönlichen Daten preisgeben.
Das bedeutet konkret: Er darf Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber keine Informationen über Ihre...
- politische oder religiöse Einstellung
- gewerkschaftliche Mitgliedschaft
- Gesundheit
- private Verhältnisse
- Leistungsbeurteilungen (außer Arbeitszeugnis)
- Verhaltensweisen (außer gravierende Verstöße)
...mitteilen.
Welche Informationen darf er dann weitergeben?
Grundsätzlich beschränkt sich die zulässige Informationsweitergabe auf die Bestätigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören:
- Dauer der Beschäftigung: Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Tätigkeitsbeschreibung: Die von Ihnen ausgeübte Funktion und Ihre Aufgabenbereiche. Hierbei sollte sich der alte Arbeitgeber auf objektive Beschreibungen beschränken und keine subjektiven Bewertungen abgeben.
Das Arbeitszeugnis – ein Sonderfall:
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Ihre berufliche Zukunft. Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Dieses darf er Ihrem neuen Arbeitgeber selbstverständlich vorlegen – idealerweise haben Sie es aber bereits selbst im Bewerbungsprozess eingereicht.
Was tun bei unerlaubten Nachfragen?
Ihr neuer Arbeitgeber sollte im besten Fall gar keine Fragen stellen, die Ihren Datenschutz verletzen. Sollte dies doch geschehen, können Sie die Auskunft verweigern. Es ist ratsam, den neuen Arbeitgeber auf Ihre Rechte hinzuweisen und ihm zu erklären, dass Ihr alter Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung keine solchen Informationen weitergeben darf.
Einwilligung zur Informationsweitergabe:
Natürlich können Sie Ihrem alten Arbeitgeber die Erlaubnis erteilen, bestimmte Informationen an den neuen Arbeitgeber weiterzugeben. Dies sollte jedoch schriftlich erfolgen und den Umfang der freigegebenen Daten klar definieren. Überlegen Sie sich gut, welche Informationen relevant und notwendig sind.
Fazit:
Ihre Daten sind geschützt. Seien Sie sich Ihrer Rechte bewusst und zögern Sie nicht, diese auch einzufordern. Eine offene Kommunikation mit beiden Arbeitgebern ist dabei der Schlüssel zu einem reibungslosen Übergang. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Anwalt oder die zuständige Datenschutzbehörde.
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