Wann löst es eine neue Sperrfrist aus?
Wann löst eine neue Erkrankung eine Sperrfrist aus?
Eine Sperrfrist ist eine Zeitspanne, in der eine Person keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Sie wird durch bestimmte Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder einen freiwilligen Austritt aus der Versicherung ausgelöst.
Auch eine Erkrankung kann eine Sperrfrist auslösen. Dies ist der Fall, wenn die Erkrankung länger als sechs Wochen dauert und der Betroffene dadurch arbeitsunfähig ist. Die Sperrfrist beginnt am Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und endet sechs Wochen später.
Besonderheiten bei Dienstjahren
Bei Dienstjahren gelten besondere Regeln:
- Ein Dienstjahr, das am 12.07.2021 beginnt, löst eine 180-tägige Sperrfrist aus.
- Da bereits 78 Tage vor diesem Datum verstrichen waren, verkürzt sich die Restlaufzeit auf 102 Tage und endet am 21.10.2021.
Wichtig: Jede neu auftretende Krankheit oder jeder Unfall löst eine separate, eigenständige Sperrfrist aus, unabhängig von vorherigen Fristen.
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