Wann gibt es Geld bei Flugverspätung?

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Fluggastrechte in der EU regeln Entschädigungen bei erheblichen Flugverspätungen. Über 3 Stunden Verspätung können Anspruch auf finanzielle Entschädigung geben. Details und Bedingungen finden Sie in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

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Wann gibt es Geld bei Flugverspätung?

Fluggastrechte in der EU sichern Passagieren Entschädigungen bei erheblichen Flugverspätungen. Doch wann genau springt der Anspruch auf finanzielle Entschädigung an? Die Antwort ist komplexer als ein einfacher Zeitrahmen von drei Stunden.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ist der maßgebliche Rahmen. Grundsätzlich gilt: Eine Entschädigung ist fällig, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Diese Regel gilt jedoch nicht pauschal. Es gibt wichtige Ausnahmen und Bedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Wann keine Entschädigung fällig ist:

  • Widerrufene Flüge: Wenn der Flug gar nicht stattfindet, ist die Verordnung unterschiedlich anzuwenden. Die Entschädigungspflicht hängt stark von den Gründen für die Annullierung ab. Eine einfache Buchungsänderung ohne Einfluss auf den Fahrgast führt nicht zu Entschädigung.
  • “Außergewöhnliche Umstände”: Die Verordnung sieht “höhere Gewalt” und unvorhersehbare Ereignisse (z.B. extreme Wetterlagen, Streiks) als Ausnahmen vor. In diesen Fällen ist die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit. Es ist entscheidend, dass die Fluggesellschaft die besonderen Umstände glaubhaft nachweisen kann.
  • Unter 3 Stunden Verspätung: Verspätungen unter drei Stunden berechtigen in der Regel nicht zu einer Entschädigung.
  • Flughafenwechsel: Ein Flughafenwechsel kann die Entschädigungspflicht beeinflussen. Die genauen Umstände und die Verantwortung der Fluggesellschaft müssen geprüft werden.
  • Falsche Angaben und/oder Unklarheiten: Falls der Passagier falsche Informationen über seine Identität oder die Flugbuchung liefert, kann dies den Anspruch auf Entschädigung beeinflussen.

Wann wohl Entschädigung fällig ist:

  • Mehr als 3 Stunden Verspätung: Über diese Schwelle hinaus besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung. Die konkrete Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.
  • Kein Einhaltung von vereinbarten/erwarteten Abflugzeiten: Die Verspätung muss nicht an außergewöhnliche Umstände gebunden sein. Eine einfache, nicht gerechtfertigte Verspätung kann zu Entschädigung führen.

Wie lässt sich der Anspruch geltend machen?

Die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, detaillierte Informationen und eine Erklärung für die Verspätung bereitzustellen. Es ist essentiell, alle verfügbaren Dokumente wie Ticket, Boarding-Pass und die Erklärung der Fluggesellschaft zu sammeln.

Wichtig: Es ist empfehlenswert, die genauen Richtlinien und die rechtlichen Details der EU-Fluggastrechte-Verordnung (261/2004) selbst auf der entsprechenden Webseite des EU-Parlaments einzusehen. Die Informationen hier sind eine Zusammenfassung. Ein Anspruch auf Entschädigung erfordert eine genaue Prüfung der individuellen Situation, da die Anwendung der Verordnung sehr komplex sein kann und von den einzelnen Umständen abhängt.