Wann bekomme ich mein Geld zurück bei der Deutschen bahn?

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Bei einer Zugverspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben Bahnreisende Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Stunde und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung.

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Wann bekomme ich mein Geld zurück bei der Deutschen Bahn? – Ein Leitfaden für Reisende

Verspätungen im Bahnverkehr sind leider keine Seltenheit. Doch was tun, wenn der Zug Verspätung hat und die Reise dadurch unnötig länger dauert? Viele Reisende fragen sich: Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Grundsätzlich haben Sie bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Stunde und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung.

Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für Fernverkehrszüge. Bei Regionalzügen gibt es keine pauschalen Entschädigungsansprüche.

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Die einfachste Methode ist die Online-Erstattung über die Website der Deutschen Bahn. Dort können Sie bequem Ihre Fahrgastdaten eingeben und die Entschädigung beantragen. Alternativ können Sie auch ein Formular im DB Kundenzentrum ausfüllen oder sich direkt an die DB Kundenservice Hotline wenden.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Reiseinformationen: Ihre Fahrkarte und den Nachweis über die tatsächliche Verspätung.
  • Bankverbindung: Für die Auszahlung der Entschädigung.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Die Bearbeitungszeit für die Erstattung beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. In Einzelfällen kann es jedoch auch länger dauern.

Wichtig:

  • Die Entschädigung wird nur für den Teil der Strecke gezahlt, der durch die Verspätung beeinträchtigt wurde.
  • Die Höhe der Entschädigung kann je nach Verspätungsgrad und Zugart variieren.
  • Bei Verspätungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (z.B. Unwetter), besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Es gibt verschiedene weitere Gründe, die zu einer Ablehnung Ihrer Entschädigungsanfrage führen können. Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Bahn über die genauen Bedingungen.

Fazit:

Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben Sie bei Fernverkehrszügen Anspruch auf eine Entschädigung. Nutzen Sie die Online-Möglichkeiten oder wenden Sie sich an die DB Kundenservice Hotline, um Ihre Entschädigung schnell und unkompliziert zu beantragen. So können Sie sich wenigstens den finanziellen Schaden durch die Verspätung etwas kompensieren lassen.