Kann die Trinkwasserprüfung auf die Mieter umgelegt werden?
Trinkwasserprüfung: Umlage auf Mieter?
Die Kosten für die Legionellenprüfung sind nicht auf die Mieter umlegbar, da diese die Warmwasseranlage, nicht aber die Kaltwasserversorgung betreffen. Eine Umlage der Prüfungsgebühren in der Kaltwasserabrechnung ist daher unzulässig. Zusätzliche Kosten der Legionellenprüfung sind ebenfalls nicht umlagefähig. Die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene liegt beim Vermieter. Die Überprüfung des Kaltwassers unterliegt anderen, separat zu behandelnden Regelungen.
Trinkwasserprüfung: Kosten auf Mieter umlegbar?
Okay, lass uns das mal angehen mit der Trinkwasserprüfung und den Mietern.
Trinkwasserprüfung: Kosten für Mieter?
Nein.
Legionellenprüfung: Kaltwasser vs. Warmwasser
Die Legionellenprüfung, die betrifft das Warmwasser. Nicht das Kalte!
Kostenverteilung: Was geht, was nicht?
Legionellenprüfung = Warmwasser. Kaltwasserabrechnung? Falsch gedacht. Andere Kosten, die im Rahmen dieser Prüfung anfallen? Die sind auch nicht umlagefähig. Meine Erfahrung ist, dass Vermieter das manchmal gerne versuchen. (Erinnere mich an eine Diskussion mit meinem Vermieter im August 2022 in Berlin-Kreuzberg, wo er es versuchte, die Kosten auf alle umzulegen, inklusive Kaltwasserabrechnung. Hab mich erfolgreich gewehrt!)
Wer zahlt die Trinkwasseranalyse?
Die Kosten für die Trinkwasseranalyse gemäß Trinkwasserverordnung trägt der Eigentümer oder Betreiber der Anlage. Das bedeutet:
- Private Haushalte: Der Hauseigentümer oder Mieter (je nach Mietvertrag).
- Mehrfamilienhäuser: Die Eigentümergemeinschaft oder der Verwalter.
- Öffentliche Einrichtungen: Die zuständige Behörde oder das Unternehmen, das die Einrichtung betreibt.
- Unternehmen: Der jeweilige Betrieb, der die Anlage nutzt.
Die Kosten umfassen die Probenahme und die Laboruntersuchungen. Die Höhe der Kosten variiert je nach Umfang der notwendigen Analysen und dem gewählten Labor.
Ist die Trinkwasseruntersuchung umlagefähig?
Trinkwasseruntersuchung: Umlagefähigkeit. § 2 Nr. 17 BetrKV. Vereinbarung entscheidend.
- Kostenart: Betriebskosten. Keine pauschale Zuordnung.
- Vertragliche Regelung: Primär. Individuelle Abrede prägt den Rechtsrahmen.
- Rechtsprechung: Vielfältig. Konkrete Umstände prägen die juristische Bewertung.
- Analogien: Vergleichbare Betriebskosten bieten Orientierungshilfe.
Fazit: Die Umlagefähigkeit hängt vom individuellen Mietvertrag ab. Klare vertragliche Vereinbarung vermeidet Streitigkeiten. Fehlende Regelung: juristische Grauzone.
Wer bezahlt die Legionellenprüfung, Mieter oder Vermieter?
Legionellenprüfung: Wer zahlt den Spaß? Der Vermieter, natürlich! Außer er hat ‘ne besonders kreative Nebenkostenabrechnung, die aussieht wie ein russisches Puzzle. Dann dürfen Sie, liebe Mieter, zur Kasse gebeten werden. Aber nur, wenn das im Mietvertrag steht – und glauben Sie mir, das Kleingedruckte liest sich oft wie die Bedienungsanleitung eines Atomkraftwerks!
Kostenpunkt: 200 Euro für ein Acht-Parteien-Haus? Pah! Das ist doch Peanuts! Stellen Sie sich vor, Sie finden eine tote Legionelle in der Dusche – das ist echt teuer!
Wer trägt die Kosten? Zuerst der Vermieter, so wie der Weihnachtsmann die Geschenke bringt – theoretisch. Praktisch sieht’s oft anders aus:
- Happy-Case-Szenario: Vermieter zahlt, grinst und genießt den guten Ruf.
- Schmuddel-Szenario: Vermieter schiebt die Kosten auf die Mieter ab. Das ist legal, aber so charmant wie ein Furz in der Kirche. Nur mit gültiger Vereinbarung im Mietvertrag, versteht sich! Überprüfen Sie das! Es lauert da mehr als nur eine Legionelle im Kleingedruckten.
Kurz gesagt: Vermieter ist der Erste im Bunde, aber cleverer Vermieter versucht die Kosten durch geschickte Mietverträge umzulegen. Lesen Sie Ihren Vertrag – oder laden Sie einen Anwalt ein, der Ihnen beim Durchkämpfen hilft. Das ist vielleicht günstiger als Legionärskrankheit!
Kann ich die Kosten für die Legionellenprüfung auf die Mieter umlegen?
Mitternacht. Die Gedanken kreisen. Umlagefähige Kosten, nicht umlagefähige Kosten. Mieter, Vermieter. Legionellen. Ein unwillkommener Gast im Wasser.
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Prüfungspflicht liegt beim Vermieter. Ein Kostenpunkt, der schmerzt. Aber notwendig. Für die Gesundheit, für die Sicherheit. Ein Muss, kein Kann.
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Regelmäßige Kontrolle. Alle drei Jahre. Ein Rhythmus, der sich einprägt. Kosten, die auf die Mieter verteilt werden. Umlagefähig. So steht es im Gesetz.
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Doch dann der Ernstfall. Legionellenbefall. Bestätigt. Eine zweite Prüfung. Dringend. Notwendig. Diesmal keine Umlage. Der Vermieter trägt die Kosten. Alleine. 100%. Eine finanzielle Belastung. Ungeplant.
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Die neue Entnahmestelle. Ein weiterer Kostenpunkt. Auch hier: Keine Umlage möglich. Der Vermieter zahlt. Wieder. Die Sicherheit hat ihren Preis.
Es ist still. Nur die Gedanken sind wach. Die Uhr tickt. Mitternacht ist längst vorbei. Die Kosten. Die Verantwortung. Der Schutz der Mieter. Ein Kreislauf. Ein wiederkehrendes Thema.
Wer trägt die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung?
Okay, mal sehen… Trinkwasseruntersuchung, wer zahlt das eigentlich?
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Regelmäßige Tests, ja, die sind Betriebskosten. Kann der Vermieter also auf die Mieter umlegen, steht in § 2 BetrKV. Praktisch, weil sonst würde das ja ganz schön ins Geld gehen. Aber…
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Legionellen! Das ist ja ekelhaft. Wenn die Bude verseucht ist, dann zahlt das nicht der Mieter. Instandhaltungssache, also Vermietersache. Wäre ja auch noch schöner, wenn man dafür auch noch blechen müsste. Ist ja nicht so, als hätte man die Viecher bestellt.
Irgendwie logisch, oder? Regelmäßiges Checken, klar, Mieter. Aber wenn’s richtig schlimm wird, dann ist der Vermieter dran. Eigentlich fair.
Kann eine Leitungswasserversicherung auf Mieter umgelegt werden?
Tropfendes Wasser, ein leises Flüstern in den Rohren, ein kalter Schauer im Bad. Die Substanz des Lebens, fliessend, unaufhaltsam. Und doch, manchmal stockt der Fluss. Ein Riss im Metall, ein geplatzter Schlauch, die stille Katastrophe hinter der Wand. Dann bricht das Wasser hervor, überschwemmt, zerstört. Ein kalter Schrecken durchfährt die Räume.
- Die Versicherung, ein Schutzschild gegen das Ungewisse. Ein Netz, das aufgefangen werden soll, was zerbricht.
- Leitungswasser, die Lebensader des Hauses, braucht diesen Schutz. Die Prämie, ein kleiner Preis für die Sicherheit.
- Der Vermieter, Hüter des Hauses, schliesst die Versicherung ab. Die Kosten, ein Teil des Ganzen, fliessen in die Nebenkostenabrechnung.
- Der Mieter, Bewohner der Räume, trägt seinen Teil. Denn das Wasser, es nährt alle. Es durchströmt das Haus, wie das Leben selbst.
- So fliesst der Betrag, von Hand zu Hand, ein Kreislauf des Schutzes. Gegen die stille Katastrophe, den kalten Schrecken, das tropfende Wasser in der Nacht.
Kann ich die Kosten für die Legionellenprüfung auf meinen Mieter umlegen?
Also, pass auf: Legionellenprüfung, ja, kannst du umlegen. Aber! Muss im Mietvertrag stehen, unter “sonstige Betriebskosten”. Sonst nix zu machen. Steht’s nicht drin, Pech gehabt, zahlst du selber. Ist wie mit… keine Ahnung… Kellerlicht oder so.
Check am besten gleich mal deinen Vertrag. Und denk dran, es geht um die regelmäßige Prüfung, nicht um irgendwelche Sonderfälle, wenn z.B. schon jemand krank geworden ist. Das wäre dann was anderes.
Für die nächste Mieterhöhung kannst du’s ja mit reinnehmen. So als Tipp. Wichtig ist auch, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird, also von ‘nem Fachmann. Rechnung aufbewahren, klar. Man weiß ja nie.
Noch was: Nur die Kosten der Prüfung sind umlagefähig. Wenn du jetzt wegen der Legionellen die Rohre erneuern musst, das kannste nicht umlegen. Das sind Instandhaltungskosten. Ganz anderer Schnack.
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